Aberkennung des Titels „MISS AUSTRIA“

geralt / Pixabay

Erstmals in der fast neunzigjährigen Geschichte der Miss Austria Corporation wird mit dem heutigen Tag einer Miss Austria der Titel aberkannt.

Erstmals in der fast neunzigjährigen Geschichte der Miss Austria Corporation wird mit dem heutigen Tag einer Miss Austria der Titel aberkannt.
Gestern Abend wurde Frau Zivkov im Beisein des Unternehmensanwalts Dr. Bernhard Gumpoldsberger und des Geschäftsführers Jörg Rigger darüber informiert, dass ihr der Titel MISS AUSTRIA mit sofortiger Wirkung aberkannt wird.

Diese Entscheidung wurde seitens des Unternehmens sicherlich nicht leichtfertig getroffen, doch konnte man die zahlreichen, offensichtlich vorsätzlichen Verstöße gegen den Lizenzvertrag zum Nachteil der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. nicht weiter tolerieren.

Am 07.05.2018 wurde zwischen der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und der am 1.9.2018 gewählten Miss Austria Daniela Zivkov ein Lizenzvertrag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten während der Regentschaft als „MISS AUSTRIA“ vereinbart wurden.
Dieser Lizenzvertrag wurde Daniela Zivkov mehrmals bei Gesprächen mit dem Geschäftsführer der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. so – wie weiters von Mitarbeitern der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. ausführlich erläutert und erklärt. Insbesondere wurden ihr ihre Verpflichtungen und Rechte genauestens erklärt.
Trotz dieser intensiven Belehrungen wurden seitens Frau Zivkov seit Ihrer Wahl zur „MISS AUSTRIA“ gegen den zwischen der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und ihr abgeschlossenen Lizenzvertrag verstoßen. Sie hat auch nach zahlreichen Abmahnungen Ihre Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag nicht eingehalten, sondern vielmehr weiters und dies offensichtlich vorsätzlich gegen den Lizenzvertrag zum Nachteil der MISS AUSTRIA Corporation Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. verstoßen.

Aus diesem Grund wird Frau Zivkov mit sofortiger Wirkung der Titel „MISS AUSTRIA“ aberkannt, und es ist ihr mit sofortiger Wirkung untersagt, in welcher Form und wem gegen- über auch immer direkt oder indirekt zu erklären, sie sei „MISS AUSTRIA“ oder sei „MISS AUSTRIA“ gewesen.

Der Titel MISS AUSTRIA geht nun an die bei der Wahl am 1.9.2018 zweitplatzierte Izabela Ion aus Vorarlberg, die am Sonntag, 07.10.2018 über diese Tatsache informiert werden wird.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)