Hofer-Rückruf: Metallteile im Kuchen
Was ist, wenn man den Kuchen bereits gegessen hat?
Unsicherheit?
Krankenhaus?
Wissen von was man Bauchweh hat?
Wie geht man mit dem Konsumenten um?
Mich ärgern solche Meldungen war sie nicht nur fahrlässig sind, sondern den Konsumenten höchst verunsichern. Was ist wenn man den “guten” Kuchen bereits seinem eigenen Kind gegeben hat?
Wie wenig hier mitgedacht wird erkennt man an diesen Meldungen
Wo bleibt hier die Kontrolle, damit so eine Fahrlässigkeit erst gar nicht geschehen kann?
Ist ja nicht das einzige Produkt?
Vor kurzem wurde Blätterteig von Clever und Fanny zurück gerufen?
Was kann man überhaupt noch bedenkenlos kaufen?
Produktrückruf: GOOD CHOICE Kuchenschnitten
HOFER und sein Lieferant Stabinger GmbH rufen das Produkt „GOOD CHOICE Kuchenschnitten“ in den Sorten Erdbeer-Ricotta 240 g und Himbeerschnitten 280 g aufgrund einer möglichen Verunreinigung mit Metallteilen zurück.
Bei dem Artikel „GOOD CHOICE Kuchenschnitten“ in den Sorten Erdbeer-Ricotta 240 g und Himbeerschnitten 280 g des Lieferanten Stabinger GmbH mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 26.02.2018 und 28.02.2018 kann möglicherweise eine Verunreinigung mit Metallfragmenten auftreten. Aus diesem Grund veranlassen der Lieferant, die Stabinger GmbH, und die HOFER KG im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes einen Rückruf des Produkts. Das Produkt war österreichweit in allen HOFER-Filialen erhältlich. Der Verkauf wurde sofort gestoppt.
Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann in allen HOFER-Filialen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller oder Vertreiber verursacht worden ist.
Für Rückfragen steht das HOFER-Kundenservice unter der Rufnummer 05 70 30 355 00 (Mo-Fr 7:15-20:00 Uhr und Sa 7:15-18:00 Uhr) zur Verfügung.
Quelle
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