Änderung des Wasserrechtsgesetzes.

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Sitzung des NÖ Landtages zu Verwaltungsreform und Wasserrecht

Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Kasser u. a. betreffend Verwaltungsvereinfachungen durch Änderung des Wasserrechtsgesetzes.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, es sei durchaus vernünftig, etwas zu verändern, zum Beispiel bei Meldeverfahren für Kleinkläranlagen oder auch bei der Bewilligungsfreistellung von Netzerweiterungen bei Wasser- oder Kanalisationsanlagen. Seine Fraktion sei bereit dazu.

Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) betonte, das Wasserrechtsgesetz sei eines der Schlüsselgesetze des gesamten Umweltbereiches und habe in der Industriegesellschaft einen besondere Bedeutung. Er meinte, das System müsse verändert werden und es dürfe kein “Flickwerk” betrieben werden.

Dritter Präsident Franz G a r t n e r (SP) meinte, seine Fraktion werde dieser Veränderung gerne zustimmen. Erweiterungen beim Wassernetz seien in Zukunft leichter möglich, weil nur eine Anzeige notwendig sei.

Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) hob in seiner Wortmeldung die große Bedeutung der vorliegenden Wasserrechtsnovelle für eine weitere Verwaltungsvereinfachung hervor und bezeichnete sie als wichtig und richtig. Sieben Millionen Euro könnten durch die Verwaltungsvereinfachung eingespart werden.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.