Asyl – Lehre: Verwirrung zweiter Teil

ÖVP
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Mahrer: Klare Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung bleibt bestehen.

ÖVP-Sicherheitssprecher: Schaffen menschliche Lösung für 767 Asylwerber in Lehre, in Zukunft aber: Keine Lehre für Asylwerber

Erster Teil: Sicht der Kirche.

Beim Thema Asyl und Lehre geht es vor allem um die Unterscheidung und Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung.
Diese konsequente Trennung bleibt durch den heutigen Beschluss erhalten.
Wir schaffen aber damit eine pragmatische und gleichzeitig menschliche Lösung für die derzeit 767 Asylwerberinnen und -werber, die sich bereits in einer Lehre befinden und auch für die Wirtschaft, die Rechtssicherheit braucht. Die derzeit in einem Lehrverhältnis befindlichen – und nicht straffälligen – Asylwerber können dadurch auch im Falle eines negativen Asylbescheids diese Lehre bis zur Lehrabschlussprüfung fortsetzen. Das sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Karl Mahrer anlässlich der heutigen Sitzung des Nationalrats bei der Debatte zum Asylgesetz.

„Zuwanderung soll gezielt, geordnet und unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden – im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse Österreichs. Asyl bedeutet im Gegensatz dazu Flucht, Notlage, aber selbstverständlich auch Helfen. Und wenn Menschen ein Recht auf Asyl zuerkannt wird, dann bedeutet das Integration und Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn im Verfahren allerdings erkannt wird, dass kein Asylgrund vorliegt, dann muss der Asylwerber das Land verlassen und kann nicht im Umweg über den Arbeitsmarkt in Österreich bleiben. Dies entspricht internationalen Regelungen und unserem Rechtsstaat“, erläuterte Mahrer. Vor einer positiven Entscheidung – also bei einem noch offenen Verfahren – gebe es keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Darum sei es wichtig und richtig, dass es zuletzt gelungen sei, die Asylverfahren wesentlich zu kürzen und dass Entscheidungen in erster Instanz binnen weniger Wochen erfolgen.

Es habe aber die Herausforderung gegeben, dass zwischen 2012 und 2018 ein Erlass des damaligen Sozialministeriums Asylwerbern – im Gegensatz zum geltenden Grundsatz der Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung – die Möglichkeit eröffnet habe, während des offenen Asylverfahrens eine Lehre zu beginnen. „Wir haben diese Menschen als Asylwerber also mit einem rechtsststaatlichen Akt selbst zur Lehre eingeladen“, so Mahrer. Mit der nun geplanten gesetzlichen Anpassung wird nun eine Lösung geschaffen, die Klarheit schafft: „Denn diese Lehrlinge haben – wie auch die Wirtschaft – ein Recht darauf, dass sie sich auf die Politik verlassen können.“

„Es geht jedoch nicht darum, einen neuen Aufenthaltstitel zu schaffen, sondern ausschließlich um die Hemmung der Frist für die freiwillige Ausreise zum Zweck des Abschlusses einer begonnenen Lehre. Nach dem Abschluss der Lehre haben diese Personen unser Land im Sinne des rechtskräftig negativen Asylbescheids zu verlassen. Diese Ausbildung bringt für die Betroffenen wichtiges Know-How, das sie nach ihrer Rückkehr in ihre Heimat auch nutzen können“, fuhr Mahrer fort. „Mit einer freiwilligen Ausreise haben die Betroffenen die Möglichkeit, durchaus zu einem späteren Zeitpunkt nach Österreich und in den Arbeitsmarkt zuzuwandern, aber geregelt, geordnet und nach klaren Voraussetzungen im Interesse Österreichs.“ In Zukunft wird sichergestellt, dass Asylwerber während des Asylverfahrens, das nun bereits sehr kurz ist, keine Lehre beginnen dürfen.

Bereits auf Basis dieser Grundsätze hat die ÖVP am 13. November einen entsprechenden Antrag im Hohen Haus eingebracht. Um eine möglichst breite Mehrheit herzustellen, wurden noch weitere Präzisierungen in einem gemeinsamen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos festgelegt: Personen, die aktuell Verfahren vor den Höchstgerichten führen und denen aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, werden ebenfalls in der Regelung miterfasst; und unter bestimmten Bedingungen auch jene Menschen, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Lehre begonnen haben. Weitere Präzisierungen gibt es zu behördlichen Informationspflichten.

Hinsichtlich der Interessen der Wirtschaft zur Lösung des Arbeitskräftemangels habe man ein klares Ziel, so der Sicherheitssprecher: In Österreich gibt es derzeit mehr als 30.000 Asylberechtigte – mit positivem Asylbescheid -, die für den Arbeitsmarkt zwar vorbereitet, aber noch nicht im Arbeitsmarkt integriert sind. Zirka 10.000 davon sind unter 25 Jahre alt. „Unser prioritäres Ziel muss es sein, diese Personen in den Arbeits- und Lehrlingsmarkt zu integrieren“, schloss Mahrer.

WK Wien Ruck: Wichtiger Beschluss des Nationalrats bei Lehre für Asylwerber.

Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck: Wendung zur wirtschaftlichen Vernunft im Nationalrat bei asylwerbenden Lehrlingen im Sinne der Ausbildungsbetriebe zu begrüßen.

Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, begrüßt den Beschluss im Nationalrat zu asylwerbenden Lehrlingen und den darin ausgedrückten wirtschaftlichen Pragmatismus. „Der Nationalrat hat hier einen ersten, wichtigen Schritt getan. Für Unternehmen ist die Sicherheit ihrer Investitionen essenziell. Das gilt auch für die Fachkräfte-Ausbildung, die von den Betrieben finanziert wird“, sagt Ruck und weiter: „Grundsätzlich ist es absurd, dass Wirtschaftstreibende Geld und Zeit in die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte investieren, die in der Folge dann verloren gehen, wenn wir die Betroffenen in der Ausbildung abschieben.“

Ruck sieht weitere notwendige Schritte: „Zu Ende gedacht würde das bedeuten, dass die Rot-Weiss-Rot-Karte dringend weiterentwickelt werden muss. Wir müssen im Sinne einer nachhaltigen Lösung des Fachkräftemangels aus der banalen Logik ,Fremder ist gleich Asylant‘ herauskommen.“ Die Wirtschaftskammer Wien hat dahingehend bereits vor mehr als einem Jahr einen Vorschlag, der auch die Lehrlinge umfasst, gemacht.

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