AutoBank bereitet Kapitalerhöhung vor

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Zwei potenzielle Investoren unterzeichneten Absichtserklärungen für Einstieg.

Am 6. Oktober abends haben zwei potenzielle strategische Investoren einen sogenannten „Letter of Intent“ unterzeichnet und damit offiziell ihre Absicht erklärt neue Aktien an der Autobank Aktiengesellschaft erwerben zu wollen. Das soll laut Absichtserklärung in einem ersten Schritt im Jahre 2020 und 2021 geschehen, weitere spätere Investitionen der beiden potenziellen Investoren sind nicht ausgeschlossen. Die Aktien sollen im Zuge von Barkapitalerhöhungen (genehmigtes Kapital) unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre neu begeben werden. Die bestehenden Eigentümer werden demnach keine neuen Aktien zeichnen.

Mit den geplanten Kapitalerhöhungen würde die CET1 Eigenmittelquote der Autobank AG erhöht und damit die Kapitalbasis der Bank deutlich gestärkt werden.

Die aktuelle Zusammenarbeit, mit der von der FMA vorläufig zur Seite gestellten Verwalterin verläuft aus Sicht des Vorstands der AutoBank sehr gut: „Gemeinsam arbeiten wir daran die Bank so rasch als möglich wieder in ruhigere Gewässer zurückzuführen. Mit den beiden unterzeichneten Absichtserklärungen haben wir einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stärkung der Bank gesetzt.“

Grundvoraussetzung für die geplante Kapitalerhöhung ist eine dementsprechende Ermächtigung für Vorstand und Aufsichtsrat. Diese soll bei der am 30. November 2020 stattfindenden Hauptversammlung erteilt werden und eine Kapitalerhöhung von bis zu 50 Prozent des Grundkapitals beinhalten.

Bei den möglichen strategischen Investoren handelt es sich einerseits um ein Finanzinstitut aus dem DACH-Raum, das aufgrund seiner Geschäftstätigkeit die 2019 gestartete strategische Neuausrichtung der Autobank unterstützen würde. Der andere potenzielle Investor, ein heimisches gut etabliertes Unternehmen in seinem Segment, möchte neben der Stärkung der Kapitalbasis vor allem das Produktportfolio der Autobank erweitern und diese somit breiter aufstellen.

Der Abschluss der geplanten Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden sorgfältigen Prüfung (Due Diligence) durch die beiden möglichen Investoren. Der dafür notwendige Datenraum ist eingerichtet. Zudem braucht es noch einen Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung zwischen den beiden Investoren, die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse der beteiligten Unternehmen und zuletzt natürlich die aufsichtsbehördlichen Bewilligungen.

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