Wir erinnern uns. Ein Bankberater, tötete aus Wut, die “gierige” Kundin.
Gierige Kunden gehören bestraft, so lautete ihre Strafe. Was für Narren, arbeiten in den Banken? Die Wut kennt auch bei mir keine Grenzen mehr, wenn man Kunden umbringt oder so verhöhnt, fertig macht, sie bekommen ihr Geld nie wieder.
Und solche Leute, die alt sind und vielleicht unter Alzheimer leiden, haben das Sagen über Wirtschaft und Kleinst Unternehmer. Obwohl es muss immer die Unschuldsvermutung gelten. Weil, die Justiz ist da schnell da wie ein Hund der Blut riecht! Aber auch da muss die Unschuldsvermutung gelten.
Doch zu geschädigten darf man als oberster Bänker sagen: “Die gehören eh bestraft”! Da gilt keine Unschuldsvermutung!
Bankberater tötete Kundin (86): 16 Jahre Haft
Weil er eine 86-jährige Kundin im September des Vorjahres im niederösterreichischen Edlitz mit einer Frischhaltefolie erstickt hat, ist ein Bankberater am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch für den 62-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig.