Behinderte verlieren Leistung – Arbeitslose ist in Zukunft für keinen sicher

PublicDomainPictures / Pixabay

Update: 12.11: SPÖ bleibt dabei, die Regierung will allen schaden. Auch bei den Lehrlingen hatte die SPÖ recht.

Hier mehr dazu

Mindestsicherung: „Streichung der Notstandshilfe kann jeden von uns eiskalt erwischen“

Update: Was stimmt jetzt wirklich?

Hartinger stellt klar: ‚Notstandshilfe bleibt‘

SPÖ: „Hartinger Klein lügt! Teil des Volkes bleibt verunsichert zurück.

Eine Wifo-Studie sorgt für Aufregung, Hartinger-Klein versucht nun, zu beruhigen.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat am Montag seitens der FPÖ einmal mehr untermauert, dass die Notstandshilfe nicht komplett abgeschafft wird: „Die FPÖ und ich garantieren, dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleiben wird“, so Hartinger-Klein. Seitens der ÖVP wollte man sich inhaltlich nicht äußern und verwies auf die laufenden Verhandlungen zur Reform des Arbeitslosengeldes.

 

Das schreibt die Presse: Diese Personen bekommen keine Leistungen mehr

Auch keine Arbeitslose mehr, schreibt die Presse:

Menschen verlieren nun auch in Österreich alles, könnt ihr euch an die Bilder Griechenland, Spanien erinnern? Menschen die alles verloren. Die werden jetzt auch fürs auf der Straße leben bestraft! Weit ist es gekommen.

Leben auf der Straße, ab 2019 auch in Österreich vervielfacht. Behinderte ebenso, wie Alte es kann alle treffen. Die Häuser und Wohnungen haben, müssen diese bei Arbeitslosigkeit dem Staat geben.

Das ist schändlich: Es ist eine Schande in Österreich behinderte, Menschen die täglich kämpfen so sehr zu belasten.

oe24 Schreibt von 37.000 Behinderten die durch die Abschaffung der Notstandshilfe die Leistung verlieren.

Laut WIFO-Studie fallen mit Reform 121.000 heraus
Die anstehende Reform von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung sorgt für innenpolitische Unruhe. Laut einer internen WIFO-Studie für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Behinderte.

Behinderte besonders betroffen
Nach APA-Informationen wären 37.000 davon Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der behinderten Arbeitslosen würden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie überproportional lange für die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen würden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfe-Bezieher österreichische Staatsbürger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und älter ist.

Hier der ganze Artikel

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.