Bei dieser Überschrift könnten Abmahnanwälte lauern?

Abmahnung
bykst / Pixabay

Update: Dauerte nicht lange, da meldet sich bereits die Anwältin der Beschuldigten zu Wort mit den Worten: „Sie ist keine Horrormutter, sie hat ihren Sohn über alles geliebt“!

Leser können das Interview hier nachlesen.

Wer die Sonntags Krone gelesen hat, die Überschrift dazu von der „Horror Mutter“ kann sich denken, so eine Überschrift darf sich nicht jeder Medienbetreiber leisten. Abmahnanwälte könnten lauern und die finden nicht einen § zum Abmahnen, sondern, viel mehr

Ebenso soll der Vater laut Kronen Zeitung beschuldigter gewesen sein, bei dem aber jetzt der Bub lebt! Für den Vater muss natürlich die Unschuldsvermutung gelten.

Und der Bub selbst soll immer wieder um Hilfe gerufen haben, bei Lehrern und Psychologen, zu dem man ihn geschickt hatte.

Unterstützt oft von Presserat und angeblichen Lesern, die sich aufregen? Zensur, seit November 2022 durfte nicht berichtet werden: Absurd, OGH zog Notbremse, brachte Geschichte in die Öffentlichkeit, weil die Mutter angeblich mithilfe eines Anwaltes freikommen wollte?

Schlagzeile, Überschrift, Richter, die dann vorwerfen, absurde Dinge vorwerfen, aber am viel stärkeren Ast sitzen.

Um was geht es? Der ORF berichtet bereits vorsichtiger. Titelt aber auch, was die Kronen Zeitung angeblich geschrieben habe, so solle der Bub, den die Mutter gequält haben soll, Beschuldigt ist, den Sohn gequält zu haben und seit November in U-Haft sitzt

Quelle, Zitat, ORF: Kind in Hundebox: Weitere Details bekannt

Kind lebt beim Vater, dem wiederum angeblich die Mutter bei der Polizei wegen Misshandlungen anzeigte und dem damals der Umgang mit dem Kind verboten wurde?

Lehrer und Psychologen, wo das Kind angeblich um Hilfe rief, bleiben natürlich straffrei.

Das Kind lebt jetzt bei dem Vater, der das Kind laut Mutter ebenfalls misshandelt haben soll? Natürlich muss für den Vater die Unschuldsvermutung gelten.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


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