„Bei Frauen und Kindern kürzen ist herz- und kopflos“

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Ausgerechnet die SPÖ kürzt bei Familien.

Was jetzt auf Familien und ihre fleißigen Eltern zukommt, festhalten wie in der Achterbahn

“Armut wird steigen wie nie”!

Die Grünen kritisieren Kürzungen bei Sozial- und Familienleistungen und warnen vor weiterem Sozialabbau.

Die Ankündigung der Bundesregierung, die Inflationsabsicherung von wichtigen Sozial- und Familienleistungen auszusetzen, wird von den Wiener Grünen scharf kritisiert: „Die neue Bundesregierung setzt einen wichtigen Sicherheitsmechanismus gegen die Teuerung außer Kraft. Die Maßnahme trifft Frauen und Kinder ganz besonders. Das sind auch jene Bevölkerungsgruppen, die viel öfter von Armut betroffen sind. Bei der Unterstützung für Frauen und Kindern zu kürzen, ist herz- und kopflos“, kritisiert Judith Pühringer, Parteivorsitzende der Wiener Grünen.

Die Grünen machen darauf aufmerksam, dass die Bevölkerung von der Bundesregierung damit dauerhaft schlechter gestellt wird: „Ein Aussetzen der Inflationsanpassung kürzt die betroffenen Sozial- und Familienleistungen auf Dauer. Die gestrichene Anpassung der kommenden beiden Jahre fehlt den Menschen ab jetzt in jedem weiteren Jahr. Die neue Bundesregierung setzt damit die völlig falschen Prioritäten, in für die Bevölkerung schwierigen wirtschaftlichen Zeiten“, so Pühringer.

Finanzierungslücke im FSW-Budget

Bei den Grünen warnt man auch vor dem drohenden Sozialabbau in Wien. Das Budget für den FSW wurde für das Jahr 2025 um nur 0,58 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 angehoben. Bedingt durch die Inflationsrate von 2,9 Prozent ergibt sich eine ehebliche Finanzierungslücke von rund 44 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums könnte diese Finanzierungslücke sogar auf 60 Millionen Euro ansteigen. „Diese Budgetkürzung könnte gravierende Auswirkungen auf die sozialen Dienstleistungen in Wien haben. Besonders die Bereiche Pflege, Behindertenhilfe und Wohnungslosenhilfe sind betroffen. Wird die Budgetlücke nicht geschlossen, drohen Personalabbau, Einschränkungen und sogar die Einstellung von Angeboten“, warnt Pühringer und fordert, den FSW ausreichend zu dotieren, damit das Leistungsniveau gehalten werden kann.

Einsparungen bei Familienbeihilfe: FPÖ & Grüne toben

Liste Fritz geißelt Kinderbetreuung „light“

AK ging für Familie vor Gericht: Laut OGH-Urteil muss die Versicherung deren Leitungswasserschaden zahlen

Aufgrund eines Lecks am Durchlauferhitzer entstand am Wochenendhaus von Familie B. ein Wasserschaden. Die Eigenheimversicherung lehnte die Deckung des Schadens ab, weil die Konsumenten das Haus ohne Absperren der Wasserzuleitung länger als 72 Stunden unbewohnt ließen. Die AK Oberösterreich ging für Familie B. vor Gericht. Mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof entschied, dass hier keine Verletzung der 72-Stunden-Klausel vorlag. Konsument:innen sollten diese aber unbedingt beachten, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.

Knapp 17.000 Euro Schaden verursachte der Austritt von Leitungswasser im Wochenendhaus von Familie B. Zwar war das Haus im Schadenszeitpunkt (Mai 2022) längere Zeit unbewohnt. Herr B. kümmerte sich aber regelmäßig darum, fuhr nach der Arbeit auch für mehrere Stunden hin, um Gartenarbeit zu verrichten und nachzusehen, „ob alles passt“. Er betrat dabei das Haus, um sich umzuziehen, und ging anschließend in den Garten, fallweise kochte er sich Kaffee. Bevor er nach Hause fuhr, zog er sich wieder um und warf meist noch kurz einen Blick auf alles.

72-Stunden-Klausel

In den vereinbarten Leitungswasser-Bedingungen der Wiener Städtischen Versicherung ist in den Sicherheitsvorschriften geregelt, dass in nicht benutzten und nicht beaufsichtigten Baulichkeiten, die länger als 72 Stunden unbewohnt sind, die Wasserleitungsanlagen und sonstige wasserführende Anlagen abzusperren sind. In den Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung, auf die die 72-Stunden-Klausel verweist, ist geregelt, dass ein Verstoß gegen die 72-Stunden-Klausel zum Verlust der Leistung führen kann.

Einvernehmliche Lösung nicht möglich
Die Versicherungsexpert:innen der AK Oberösterreich versuchten, eine einvernehmliche Lösung mit der Versicherung zu finden. Da die Wiener Städtische zu keiner angemessenen Leistung bereit war, ging die AK für Familie B. vor Gericht. Das Verfahren ging durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Haus wurde ausreichend benutzt und beaufsichtigt
Der OGH stellte zwar fest, dass die Wasserleitungen im mehr als 72 Stunden unbewohnten Haus nicht abgesperrt waren. Da das Wochenendhaus vor dem Schadenseintritt jedoch ausreichend oft und vor allem auch lange genug durch Herrn B. benutzt und beaufsichtigt wurde, liege keine Obliegenheitsverletzung vor. Die Versicherung wurde zur Zahlung des Schadens von knapp 17.000 Euro sowie der gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens verurteilt.

Achtung
Versicherungsnehmer:innen sollten daher bei Abschluss einer Versicherung unbedingt klären, welche Vertragspflichten (Obliegenheiten, Sicherheitsvorschriften) darin vereinbart sind. Bei Nichteinhaltung dieser droht im Schadensfall eine Ablehnung der Leistung.

AK beklagt Schikanen bei Kinderbetreuungsgeld

Quelle, Zitat, ORF: Die Arbeiterkammer (AK) Wien und die Volksanwaltschaft beklagen Hürden beim Kinderbetreuungsgeld. Zumeist geht es um grenzüberschreitende Fälle, in denen die heimischen Behörden oft nur zögerlich bis gar nicht die Sozialleistung genehmigen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.

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