Betrunkene ist selbst schuld an Vergewaltigung?

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So krass hat es das Gericht nicht ausgedrückt, aber sie sei aus diesen Gründen eben nicht nachweisbar und der “Täter” wurde freigesprochen.

Das angebliche Opfer war schwer alkoholisiert und unter Drogen.

Ein 21-jähriger algerischer Asylwerber ist am Donnerstag im Straflandesgericht vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen worden. Ein Schöffensenat fand keine ausreichenden Beweise für eine angebliche nächtliche Sex-Attacke auf eine Radfahrerin im Wiener Prater.

oe24 Eine 48 Jahre alte Frau hatte behauptet, der Angeklagte habe sie in der Nacht auf den 12. Mai 2016 auf der Prater Hauptallee vom Rad gezogen und zum Sex gezwungen, als sie nach einer Hochzeitsfeier nach Hause fahren wollte. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass das angebliche Opfer zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert war und unter Drogen gestanden sein dürfte. Sie hatte 2,15 Promille im Blut. Außerdem hatte die gebürtige Brasilianerin mit dem jungen Mann offenbar Bier getrunken. Ein DNA-Gutachten bestätigte jedenfalls die Schilderung des 21-Jährigen, die Frau habe nach einer seiner beiden Dosen gegriffen und daraus getrunken. Auf einer Dose konnte die DNA-Sachverständige Christina Stein die genetischen Merkmale der 48-Jährigen nachweisen.

Was war wissen wir alle am wenigsten, in Zweifelfall freigesprochen. Die Frau war betrunken und unter Drogeneinfluss. Das wirkt schwerer wie eine sogenannte Vergewaltigung. Da hatte der Asylwerber aber ebenfalls mehr Glück als Verstand.