BMI gibt Verhaltenstipps bei Amok und Terror

Spezial
Pexels / Pixabay

Das Innenministerium möchte bei sogenannten „Besonderen Lagen“ (Terror, Anschläge, Amok etc.) proaktiv als Kommunikator auftreten. Dabei soll die Bevölkerung sowohl im Vorfeld als auch während besonderer Lagen informiert und geschützt sowie Angst und Unsicherheit entgegengewirkt werden.

Mit den Verhaltenstipps bei Amok und Terror informiert das Innenministerium die Bevölkerung in unserem Land zu den Themen „Terror, Anschläge und Amok“ im Vorfeld, um mit dem Wissen von informierten Menschen die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten während einer solchen besonderen Lage zu erleichtern.

„Wir, als größter Sicherheitsdienstleister in Österreich, sind für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich, wir sorgen für den Schutz der Menschen im Land“, sagte Innenminister Herbert Kickl bei der Präsentation der Verhaltenstipps am 28. August 2018 im Innenministerium. „Unsere Aufgabe ist es aber auch, die Menschen zu informieren, wie sie sich bestmöglich vor einem ‚gefährlichen Angriff‘ schützen können, bis wir vor Ort sind, um diesen zu beenden.“

Terroristische Anschläge oder Amoksituationen hätten große Relevanz – sowohl durch den Betroffenheitsgrad vieler Menschen als auch aufgrund des Einflusses auf politische und wirtschaftliche Faktoren, sagte Kickl. Durch das Prinzip „Jede und jeder kann überall betroffen sein“ sei das Thema weder zeitlich noch örtlich an ein Ereignis gebunden.

„Die Menschen in unserem Land sollen daher mit Verhaltenstipps bei Amok und Terror vorbereitet sein. Sie sollen unter anderem darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie in Gefahrensituationen auf Polizeikanälen gesicherte Informationen erhalten“, sagte der Innenminister. „Die Unsicherheit der Bevölkerung soll mit diesen Verhaltenstipps verringert und das Gefühl der Machtlosigkeit ausgeschaltet werden.“

Machtlosigkeit, lässt einem zum Amok werden.

Dies wird mir jetzt bestätigt: Machtlosigkeit und Ohnmacht, Hilflosigkeit ausgeliefert zu sein.

Hier Verhaltensregeln für Betroffene.

  • Vier Kernbotschaften

    Die vier Kernbotschaften lauten:

    • Flüchten – Wenn es möglich ist, flüchte ich. Ich lasse meine persönlichen Sachen zurück, weil diese mich behindern können.

    • Verstecken – Wenn flüchten unmöglich ist, verstecke ich mich.
    Ich verriegle und blockiere Türen, stelle mein Handy lautlos, schalte die Vibrationsfunktion aus und verhalte mich leise.

    • Verteidigen/Informieren – Wenn flüchten sowie verstecken nicht möglich sind, ich noch nicht in Sicherheit bin, also die Gefahr gegen mich noch andauert, dann verteidige ich mich, als letzte Konsequenz.
    Ich nutzte verfügbare Gegenstände, um den Angriff abzuwehren, suche Unterstützer und helfe auch anderen Personen.

    • Notruf – Sobald ich in Sicherheit bin, rufe ich 133 oder 112.

    Zudem erhalten die Menschen aktuelle und gesicherte Informationen über die Medien-Kanäle der Polizei und des Innenministeriums.

    „Es hilft, im Voraus darüber nachzudenken, wie man sich in einer Notsituation verhalten würde.
    Das tun wir ja auch, wenn wir einen Flug antreten oder einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.
    So kann man sich selbst besser schützen.
    Die Verhaltenstipps bei Amok und Terror sind eine Orientierungshilfe dafür“, sagte die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis.

Zauberwort „Antizipation“

„Die beste Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse ist die geistige Beschäftigung mit der Tatsache, dass die Ereignisse überhaupt eintreten können“, sagte Kriminalpsychologe Thomas Müller. „Das Zauberwort dafür nennt sich Antizipation.“ Wer in der Lage sei, eine unerwartetes Ereignis oder auch eine unangenehme Situation gedanklich durchzuspielen und die Handlungsalternativen vorab durchzudenken, sei in der Situation bereits bestens vorbereitet, sagte Müller. „Das subjektive Sicherheitsgefühl jedes Einzelnen ist ganz besonders eine Frage der individuellen Fragestellung: Wie gehe ich persönlich mit subjektiver Unsicherheit um? – und vor allem: Was macht mich unsicher?“

Behördliche Zusammenarbeit

Um solche besonderen Lagen meistern zu können, ist eine breite, behördliche Zusammenarbeit notwendig.
„Österreichs Blaulichtorganisationen und die verantwortlichen Behörden sind bereits bestens vernetzt und haben sich auch in der Bewältigung dramatischer Herausforderungen stets weiterentwickelt“, sagte Innenminister Kickl.
„Dazu wurden und werden auch ständig Expertenmeinungen eingeholt, die unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zur bestmöglichen Bewältigung derartiger Lagen beitragen.“

Vermeiden eines Amoks oder der Hilflosigkeit ist noch immer die aller wichtigste Maßnahme. Aber viele erklären hier Blinden die Farben.

Oft verstärkt sich durch Eintreten von gewissen Behörden die Hilflosigkeit und Ohnmacht zumindest eine Seite bleibt meistens im abseits, die andere macht verstärkt weiter und gibt sich auch noch als Opfer und Spottet wo es geht.

Oft sind solche Leute auch bei Feuerwehr und Rettung zu finden, ja sogar bei der Polizei. Auch dies muss man sagen. Überall sind die Schatten erkennbar und spürbar.

Oft haben Aggressoren sogar Freunde in Ämtern und Behörden, wie auch bei der Feuerwehr und Rettung.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.