Informationsbeschaffung war völlig normaler themenbezogener Vorgang im Vorfeld eines Nationalen Sicherheitsrats.
Das Bundesministerium für Inneres weist die Interpretationen von Falter-Chefredakteur Florian Klenk in Zusammenhang mit dem BVT und Burschenschaften zurück.
Klenk behauptete zunächst via Twitter, in Besitz von Akten zu sein, “zeigen, wie sich Kickls General Goldgruber Kenntnis davon verschaffen wollte, welche verdeckten Ermittler es bei Burschenschaften gibt. Als Kickls Team keine detaillierte Auskunft bekam, kam es zur Razzia bei Chef-Ermittlerin Sibylle G.” Um ca. 16 Uhr wurden auf der Falter-Webseite der Aktenvermerk und der darauf aufgebaute Artikel veröffentlicht.
Im Zuge der Falter-Recherche erfolgte leider keine Kontaktaufnahme mit BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber. Er nimmt nun daher auf dem Wege dieser Presseaussendung Stellung.
“Der Aktenvermerk von BVT-Direktor Peter Gridling zum Thema Ermittlungen in Zusammenhang mit Burschenschaften ist die Zusammenfassung einer mündlichen Anfrage, die im Zuge einer Besprechung am 29. Jänner von mir an Gridling gerichtet wurde. Hintergrund war die am 30. Jänner bevorstehende Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats, in der von der SPÖ im Gefolge der sogenannten Liederbuch-Affäre ein Antrag zur ‚rechtsextremistischen Situation in Österreich‘ auf die Tagesordnung gesetzt worden war”, sagt Goldgruber. Gridling übermittelte daraufhin am 30. Jänner vor der NSR-Sitzung die benötigten Informationen, damit im Zuge des NSR die entsprechende Auskunft gegeben werden konnte.
Wie vor solchen Sitzungen – etwa auch vor den Zusammenkünften des geheimen Unterausschusses des Innenausschusses – üblich, wurden also vom Kabinett oder Generalsekretariat Informationen zum Themenbereich der anstehenden Sitzung eingeholt. Vergleichbares geschah etwa auch für dieselbe Sitzung des NSR sowie für die Sitzung des UA Inneres am 12. Februar in Zusammenhang mit der Überprüfung von Ministerien auf Abhöreinrichtungen oder für den NSR am 3. September zum Thema Zusammenarbeit des BVT mit ausländischen Nachrichtendiensten.
Im Übrigen sei zur grundsätzlichen Gesetzeslage darauf verwiesen, dass das Einholen sämtlicher Informationen für den ressortverantwortlichen Minister jederzeit möglich ist. Der Bundesminister für Inneres ist nicht nur von Verfassungswegen oberstes Organ und damit mit der fachlichen Leitung aller dem BMI nachgeordneten Behörden betraut, sondern auch die Behörde “Bundesminister für Inneres” selbst. Das BVT ist eine Organisationseinheit der Behörde “Bundesminister für Inneres”. Aufgrund dieser Stellung kommen dem Innenminister die – sich auch aus der Verfassung ergebenden – Leitungs- und Weisungsbefugnisse und -pflichten bzw. Steuerungs- und Ingerenzmöglichkeiten auch in Bezug auf das BVT zu. Als Bundesminister für Inneres kann er sich naturgemäß über alle in seinen Geschäftsbereich fallenden Angelegenheiten jederzeit informieren lassen.
Die von der Opposition und manchen Medien gegebene Darstellung, der Innenminister habe nur durch eine Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz in Besitz bestimmter Daten kommen können, entbehre daher jeder Grundlage, so Goldgruber. “Eine derartige Motivation der Hausdurchsuchungen steht überdies in direktem Widerspruch zu den heutigen Ausführungen der fallführenden Staatsanwältin im BVT-Untersuchungsausschuss.”
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