Causa Casinos ist weit mehr als die übliche Freunderlwirtschaft

MIH83 / Pixabay

Mit Blümel als Finanzminister, würden wir vom Regen in die Traufe kommen.

Schellhorn: „Die ÖVP von Kurz ist offenbar genau so tief in den Fall verstrickt wie die FPÖ.
Wir verlangen schonungslose Aufklärung und bringen auch entsprechende Anfragen ein.“

„Es ist eh toll, dass die ÖVP von Sebastian Kurz jetzt versucht, der Öffentlichkeit über geneigte Medien auszurichten, dass die jüngsten Entwicklungen in der Causa Casinos bloß ein politisches Spiel der bösen Justiz sind“, sagt NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn. „Es ist auch toll, dass Kurz’ ehemalige Stellvertreterin in der ÖVP, Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, weiterhin volles Vertrauen in Peter Sidlo hat und meint, er habe sich sicher nichts zuschulden kommen lassen.
Und ganz besonders toll ist, dass gar nicht so wenige in diesem Land meinen, ,Jo, mei, das ist eben Postenschacher und Postenschacher ist in Österreich halt so etwas wie Folklore‘. Ja, es ist Fasching – aber halten die uns ernsthaft alle für Narren??? In was für einem Land leben wir eigentlich?“

Die Causa Casinos sei kein Fall der „üblichen grauslichen Freunderlwirtschaft, die Causa Casinos ist ein Kriminalfall“, sagt Schellhorn. „Ein Kriminalfall, in den die Türkisen offenbar genauso tief verstrickt sind wie die Blauen. Wie sonst erklärt Kurz, dass Löger, dem er nicht nur das Finanzministerium anvertraut hat, offenbar in ständigem Austausch mit der Novomatic stand? Wie erklärt Kurz, dass Löger Rothensteiner angerufen und ihm laut Aktennotiz mitgeteilt hat, dass Sidlo ein Muss ist, weil die Blauen einen Hintergrunddeal mit Novomatic haben? Was wusste Löger von diesem Deal? Wie hat er denn in welcher mühsamen Sache ,geholfen’?
Was war die von Rothensteiner angesprochene ,Lösung’, die letztlich erzielt wurde und mit der Rothensteiner ,und letztlich auch der gesamte Aufsichtsrat leben konnte’? Hatte die kurz darauf erfolgte Bestellung des auch nicht gerade überqualifizierten Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef auch irgendetwas mit dieser ,Lösung’ zu tun?
Gab es eine Weisung, Sidlo als Finanzvorstand zu bestellen? Welche Rolle spielte Thomas Schmid? Welche Rolle spielte Nationalbank-Vizepräsidentin Barbara Kolm? Wer hat die Beurteilung des Personalberaters nachträglich schönen lassen und wer wusste davon?
Und was wusste Sebastian Kurz von alledem?
Oder hatten sein blauer Vizekanzler Strache und ,Hallo Joschi’ Gudenus den Finanzminister so gut im Griff, besser als der Kanzler?

All diese Fragen müssten jetzt schonungslos von der Justiz aufgeklärt werden, sagt Schellhorn, der zusätzlich auch weitere parlamentarischen Anfragen zur Causa Casinos und zur Novomatic eingebracht hat. „Denn fest steht: Die Novomatic hat seit vielen Jahren massives Interesse an einer zusätzlichen Glücksspiellizenz und in der FPÖ schon seit Langem einen nahen Verbündeten gefunden“, sagt Schellhorn. „Und das aktuelle Beispiel zeigt deutlich, wie weit der Einfluss der Novomatic in Österreich tatsächlich reicht.
Wir NEOS warnen bereits seit Langem davor, dass sich hier jemand offenbar seine eigene Gesetze machen und kaufen will.
Im Mai, als die Causa Casinos aufgekommen ist und wir Alarm geschlagen haben, dass da etwas ganz faul ist, wollte uns noch niemand glauben – die jüngsten Enthüllungen bestätigen leider alle unsere Befürchtungen. Da hilft es auch nichts, dass das Bauernopfer Löger jetzt kleinlaut verkündet oder wohl eher verkünden muss, dass er nicht mehr als Finanzminister zur Verfügung steht.
Das wär ja noch schöner! Dann wären wir endgültig eine Bananenrepublik. So leicht kommt die ÖVP aus dieser Causa nicht raus.“

Blümel als Finanzminister?

Eine stabile Politik sieht anders aus. Und der Wackeldackel Grüne schadet zusätzlich.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.