Fortsetzung von 24-Betreuung: Vermittlung wird eigenes Gewerbe
Christoph Matznetter begrüßte ebenso die gewerberechtliche Trennung und erinnerte daran, dass im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung zehntausende “UnternehmerInnen” geschaffen worden seien, die eigentlich als DienstnehmerInnen zu gelten haben. In diesem Zusammenhang kritisierte Matznetter, dass die Agenturen von sinkenden Preisen bei den Betreuungsleistungen seit der Zulassung rumänischer und bulgarischer BetreuerInnen profitiert haben. “Wir brauchen Qualitätskriterien und Ausführungsvorschriften für Agenturen”, sagte Matznetter und riet, den Antrag der Grünen im Hinblick auf diesbezügliche Bemühungen des Ministers zu vertagen.
Josef Schellhorn (N) stimmte dem Vorschlag einer neuen Fachgruppe zu, lehnet als Befürworter der Deregulierung neue Regulierungen aber ab und drängte auf eine umfassende Reform der Gewerbeordnung. Für Liberalisierungen trat grundsätzlich auch Axel Kassegger (F) ein, wo es um Leben und Sicherheit gehe, seien Regulierungen durch die Gewerbeordnung durch die Gewerbeordnung aber sinnvoll, vor allem auch beim Schutz von Pflegebedürftigen, sagte der Abgeordnete. Auch Asdin El Habassi (V) plädierte für Qualitätskriterien für Agenturen und für neue Ausübungsregeln und beantragte mit Unterstützung der Regierungsparteien die Vertagung des FPÖ-Antrags.
Weiterverwendung öffentlicher Dokumente soll erleichtert werden
Änderungen im so genannten Informationsweiterverwendungsgesetz (629 d.B.) sollen die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern. Eine entsprechende Regierungsvorlage, die von den Abgeordneten ohne Debatte einstimmig verabschiedet wurde, schafft ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und erweitert überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive. Neu ist dabei auch die Verpflichtung, Dokumente, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen.
Produktvermarktung im Binnenmarkt: Österreich setzt EU-Vorgaben um
Einstimmig unterstützte der Ausschuss auch ein Maschinen -Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz (630 d.B.), mit dem Österreich die Vorgaben der Europäischen Union über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten umsetzt. Die Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und Durchführung zu optimieren. – Matthias Köchl (G) erfuhr von einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dass der Gesetzesentwurf einen deutlich verschärften Strafrahmen gegenüber der geltenden Rechtslage bringe.
Benachteiligte Jugendliche erhalten neue Ausbildungschancen
Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (627 d.B.), die den Zweck verfolgt, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln, um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientierte Ausbildung zu erhalten, erzielte die Zustimmung der Koalitionsparteien und der NEOS. So sollen neue Ausbildungsangebote vor allem benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundärstufe II ermöglichen bzw. erleichtern. Das Gesetz sieht die Möglichkeiten von Modellprojekten bei Zusammenwirken von mehreren Unternehmen vor, baut das Qualitätsmanagement aus und bringt Erleichterungen für die Kombination von Lehre und Matura.