13 Jahre
10 Jahre und 9 Jahre haben sie ausgefasst. Das Opfer hat leider lebenslänglich.
Gruppenvergewaltigung: Acht Iraker verurteilt!
Es waren ja neun beteiligte, einer ist aber frei gegangen?
Acht Iraker sind am Donnerstag wegen der teils mehrfachen Vergewaltigung einer 28 Jahre alten Deutschen in der Silvesternacht 2015 in Wien zu Haftstrafen von neun bis 13 Jahren verurteilt worden. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen. Die Männer hatten die alkoholisierte Frau vor einem Innenstadtlokal aufgelesen, in eine Wohnung im Bezirk Leopoldstadt geschleppt und sich dort an ihr vergangen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Einer wurde im Zweifel frei gesprochen?
Warum, Wieso, einen Anwalt der was kann halt?
Höchststrafe von 15 Jahren fast ausgeschöpft
Bei Vergewaltigung ist eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat oder das Opfer längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird. All diese Umstände sah das Schöffengericht als gegeben an.
Abschiebung unklar
Ob die neun Iraker nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden, steht nicht fest. “Ein rechtskräftiges Urteil bleibt abzuwarten”, so Innenministeriumssprecher Karl- Heinz Grundböck. Seit Jahren gab es keine Abschiebungen in den Irak mehr, Rückführungen gebe es laut Grundböck aber sehr wohl. Ob es sich dabei um freiwillige Rückkehrer oder Abschiebungen handle, konnte er nicht sagen. Die Zusammenarbeit mit der irakischen Botschaft sei nicht optimal. “Bei einer Rückführung ist die Herausforderung nicht die Ausreise, sondern die Einreise, wofür man die Kooperation des betreffenden Landes benötigt.”
Was führte zu den Freispruch für einen der 9 Iraker?
Der Älteste von ihnen erklärte, er habe geschlafen, in der Früh die Frau wahrgenommen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Dies wurde ihm im Zweifel geglaubt. Laut Richterin Petra Poschalko gebe es bei dem 48- Jährigen keine direkte Belastung für einen sexuellen Missbrauch. Also Freispruch.