Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Die österreichische Verfassung: Visions-Verfassungsgesetz 2011
Präambel:
Die Politik benutzt dies teilweise als Rechtfertigung für die Flüchtlingsanstürme, nach Österreich und Deutschland.
Nur so war dies nie gedacht!
Wir, das österreichische Volk, unserer Geschichte bewusst und in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
von dem Wunsch beseelt in einem sozialen und demokratischen Staat Toleranz und Würde ebenso wie Gesundheit, Bildung und Kultur zu gewährleisten,
in dem Bestreben Freiheit und Gerechtigkeit, Frieden und Unabhängigkeit, in Offenheit der Welt gegenüber, zu stärken,
sowie bei der Vertiefung friedlicher und von guter Zusammenarbeit gekennzeichneten Beziehungen zwischen allen Völkern der Erde mitzuwirken,
geben uns, im solidarischen Bewusstsein ein Teil der Weltgemeinschaft zu sein, folgende Verfassung
Das Recht geht vom Volke aus, ist der erste Artikel
Artikel 1: Damit ist das Heimatvolk gemeint, wir Österreicher im eigenen Land.1. Österreich ist eine demokratische Republik. All ihr Recht geht vom Volk aus. Das Recht ist Grund der Macht.
1.1. Österreich bekennt sich zu den Menschenrechten und den Kinderrechten und der Demokratie.
1.2. Die Republik Österreich bekennt sich zur Trennung von Kirche und Staat.
1.3. Die Republik Österreich hat das Wohlergehen aller Bürger und Bürgerinnen zu sichern. Alle Amts- und Funktionsträger des österreichischen Staates bekennen sich zu diesem Grundsatz und sind diesem verpflichtet.
1.4. Volk, das sind alle österreichischen Staatsbürger sowie alle Bürger und Bürgerinnen, die ihren Lebensmittelpunkt für mehr als 5 Jahre im Staat Österreich haben (s. Hauptmeldung) und sich zur Verfassung bekennen.
Artikel 2: Trennung Kirche und Staat? Was ist hier mit dem ISLAM? Hier wird schon wieder dagegen verstossen. Strache: “Die SPÖ ist eine Salafisten Partei”?
Die SPÖ hat dem bis jetzt nicht widersprochen!
Artikel 4 Volk sind alle Österreicher!
Wir werden immer mehr zu Fremden im eigenen Land!
Artikel 4:
4. Österreich ist ein Rechtsstaat. Seine Organe sind an die Gesetze ebenso gebunden wie jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin.
4.1. In Österreich besteht eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative. Die Justiz ist von der Verwaltung strikt getrennt. Über die Vereinbarkeit von Ämtern entscheidet letztendlich der Verfassungsgerichtshof.
Artikel 5:
5. Österreich bekennt sich zur umfassenden Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in Österreich und auf der ganzen Welt.
5.1. Diese beruhen auf geistiger, ziviler und militärischer Ebene.
5.2. In Österreich herrscht die allgemeine Wehrpflicht (auch Milizheer genannt). Der Zivildienst bietet eine gleichrangige Alternative zum Präsenzdienst.
Flüchtlinge sind Gäste auf Zeit, danach haben sie wieder in die Heimat zu gehen. Punkt.