Diese Branche profitiert von der EU-DSGVO

Pressefreiheit für ALLE Journalisten, Autoren, Blogger

EU Datenschutz-Grundverordnung
EU Datenschutz-Grundverordnung | TheDigitalArtist / Pixabay

Während alle hart drauf hinarbeiten, die EU-DSGVO bis am Stichtag zu erfüllen, gibt es eine Berufsgruppe, welche automatisch davon profitiert! Denn die DSGVO erweitert die Pressefreiheit für ALLE Journalisten, Autoren, Blogger – endlich auch für die Österreicher …

Seit Mitte 2017 belege ich alle erreichbaren Kurse zum Thema Datenschutz-Grundverordnung und habe viele Fachleute befragt – doch der Punkt „Pressefreiheit versus DSGVO“ konnte bisher von keinem so richtig geklärt werden.

Selbst darauf spezialisierte Anwälte, die WKO und auch keine Datenschutzbehörde konnten uns sagen, wie es ab dem 25.05.2018 sein wird. Einige fragten sich, ob diese Regeln nicht gar das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken.
(Ok, alles außer dem Thema „Presse“ können die genannten echt toll erklären und haben nützliche Tipps, Webinare, Formulare usw. zu bieten um die DSGVO zu verstehen, umsetzen zu können.)
Doch hier soll es nur um die Pressefreiheit gehen …

Österreich ist strenger als die EU erlaubt

Wer lange vor der Erfindung des Internets „irgendwas mit Medien“ machte, Redaktionen noch mit analogen Material belieferte, weiß wie es damals war – und bis zum endgültigen in Kraft treten der DSGVO ist:

  • Als Angestellter Reporter oä. kann man weitgehendst der Sicherheit eines Medienunternehmens vertrauen, da diese vom österr. DSG 2000 § 48 – dem sogenannten Medienprivileg profitieren.
  • Freie Journalisten, Autoren usw. waren (und sind es bis 25.5.2018 noch!) medienrechtlich wie datenschutzrechtlich voll haftbar.

Man schrieb über Personen, Firmen, Vereine, etc. und konnte in heiklen Fällen zB. zur Auskunft gezwungen werden, wie etwa Informanten nennen, oä. Auch wenn mir das nie passierte, man kannte die Rechtslage.

Medienprivileg gilt bald für alle!

EU DSGVO Pressefreiheit
Der Erwägungsgrund Nr. 153 regelte die Pressefreiheit, bzw. das Medienprivileg ab 25.05.2018 schon in der „VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ vom 27. April 2016 | © Screenshot vom Amtsblatt der Europäischen Union

Die EU-Datenschutzrichtlinie, auf der das DSG 2000 basiert, sieht das Medienprivileg ja für alle vor: „Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, die allein zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sind erlaubt – unabhängig davon, wer die Daten verarbeitet.
Also stammt die ungerechte Benachteiligung kleiner Autoren, selbständiger Blogger, usw. vom österr. Gesetzgeber.

Damit ist aber spätestens ab dem 25.Mai 2018 Schluss, denn nun folgt Österreich auch der EU-Datenschutzrichtlinie.

Dazu zitiere ich den Wiener Rechtsanwalt Herrn Dr. Franz Lippe:
Diese Ungleichbehandlung wird nun auf Basis der EU-Datenschutz-Grundverordnung beseitigt: Das novellierte österreichische Medienprivileg wird sich zum einen nun nicht mehr nur auf Unternehmen erstrecken, sondern zum anderen auch Verarbeitungen zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken einbeziehen: Damit kommt es künftig nicht mehr darauf an, wer die personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern nur darauf, zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt. (Mehr dazu in seinem Gastartikel in der Wiener Zeitung.)

Ich danke auch der WKO, die ich solange genervt habe, bis die mir den erlösenden Tweet sandten:

Die WKO weist aber darauf hin, dass man Details dazu aber bitte bei Medienexperten erfragen sollte. Naja, die werden wir auch noch finden.
Ich weise aber auch darauf hin, das dies alles keinem von der Datenschutzerklärung auf der Website entbindet! Egal welche Ausnahmen Blogger und selbstständige Journalisten nun genießen – der Datenschutz hat noch mehr Aspekte.

So bleibt nur noch, allen Kollegen da draußen, egal ob sie noch auf Totholz schreiben oder mit dem Handy – alles Gute und viel Freiheit bei eurer Arbeit zu wünschen!

PS: Der Artikel gilt für Österreich und ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Sicht der Lage! Und auch als kleinen Autor kann man mir eigentlich nichts mehr anhaben – denn die DSGVO ist bereits seit Mai 2017 in Kraft.
Also: Wer Fehler findet kann sie behalten … oder mir schreiben …

 


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