Einbußen durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

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Lebenshilfe befürchtet schlimme Einbußen durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz könnte die Grundlage für ein selbständiges Leben von Menschen mit Behinderungen gefährden.
Sie wären erneut ihr ganzes Leben abhängig von ihren Eltern.

Die Lebenshilfe Steiermark teilt die Befürchtungen des Steirischen Anwalts für Menschen mit Behinderungen und warnt vor den Auswirkungen des derzeit geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.
Die Umsetzung des Entwurfes des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes könnte diese Grundlage für ein selbständiges Leben von Frauen und Männern mit Behinderung in der Steiermark gefährden.
Sie wären erneut ihr ganzes Leben abhängig von ihren Eltern und Familien.
Die Einbußen können 980,- € und mehr pro Monat betragen.

In der Steiermark haben derzeit etwa 4000 erwachsene Frauen und Männer Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
800 werden von der Lebenshilfe Steiermark begleitet.
Mittelbar sind auch ihre Familien betroffen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt heute zwischen € 482,- und € 647,- 14 Mal jährlich.
Zusätzlich kann ein Beitrag zum Wohnen in der Höhe von € 290,- monatlich geltend gemacht werden.
Diese Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein einigermaßen selbstbestimmtes und inklusives Leben ohne lebenslange Abhängigkeit von ihren Eltern.
So sieht es auch die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention vor.

Zwei Beispiele:

Frau K, 32 Jahre alt, arbeitet in einem Beschäftigungsprojekt, wo sie kein reguläres Gehalt bekommt.
Sie lebt in einer kleinen Mietwohnung und besitzt ein Sparbuch mit 19.000,- € von den Eltern für Notfälle.
Derzeit erhält Frau K. Hilfe zum Lebensunterhalt und einen Beitrag zu den Wohnkosten.

Herr S., ein junger Mann mit 21 Jahren arbeitet 40 Stunden pro Woche in einer Tageseinrichtung und wohnt bei seinen Eltern.
Er erhält er ein kleines Taschengeld, ist weder eigenständig krankenversichert noch pensionsversichert.
Herr S. bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt.
Dies gibt ihm Selbstvertrauen und ermöglicht ihm, seinen Anteil an den Mietkosten zu tragen und ein wenig am kulturellen Leben teilzuhaben.
Der Vater von Herrn S. ist Alleinverdiener.
Er versorgt die Familie mit einem Gehalt von € 1.865,-.
Die Mutter pflegt, fördert und unterstützt seit Jahrzehnten ihren Sohn und kümmert sich um sein Fortkommen.
Frau K. und Herr S. könnten ihre Geldleistungen verlieren.

Elisabeth Ginthör-Kalcsics, Präsidentin der Lebenshilfe Steiermark, betont, dass die Steirerinnen und Steirer mit Behinderungen durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht schlechter gestellt werden dürfen.
Die Österreichische Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Regelung des Lebensunterhalts des Steiermärkischen Behindertengesetzes bestehen bleiben kann.

Die Lebenshilfe tritt an Sozialministerin Hartinger-Klein und die gesamte Österreichische Bundesregierung mit der Bitte und Aufforderung heran, in der neuen Regelung der Sozialhilfe sicherzustellen, dass die Existenzsicherung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht gefährdet wird.

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