Er sah sich als Sheriff vom Gemeindebau und tötete einen Bewohner

Hermann / Pixabay

Jetzt stand der Täter, ebenfalls vor dem Richter.

Ist der auch normal?

Tirol: Fünf – fach Mörder, ist normal!

„Sheriff“ vom Gemeindebau soll in Anstalt

Wien. Es war ein sinnloser Mord, offenbar begangen im Wahn. Am 4. November erschoss der frühere Feuerwehrtischler Alois H. (46) 
vor einem Gemeindebau in Döbling seinen Nachbarn Andreas U. an dessen 43. Geburtstag. Heute soll der Todesschütze in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Das Opfer – ein Fotograf – saß mit einer Bekannten auf einer Bank vor dem Haus, als Alois H. mit seiner Glock 17 im Anschlag vor ihm auftauchte, auf seinen Kopf zielte und aus nächster Nähe ­abdrückte. Dann ging der Killer seelenruhig zu seinem Auto und fuhr weg, um seine Ehefrau von der Arbeit ab­zuholen.

Irrer Kopfschuss-Killer vor Einweisung

Lebensgefährte verblutete: Steirerin ging shoppen

Weil sie Anfang März ihren 37-jährigen Lebensgefährten nach einem Messerangriff verbluten ließ, stand am Donnerstag eine 33-Jährige in Leoben vor Gericht. Denn statt ihm zu helfen, legte sie sich schlafen. 18 Stunden später war er tot. Die Angeklagte erklärte gegenüber den Geschworenen, dass sie die Situation falsch eingeschätzt hätte. Das Urteil – zwölf Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Erkennen, sie den Unterschied, die einen werden eingewiesen, ein fünf – fach Mörder ging als normal durch?


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.