Erwachsenenschutzgesetz großer Schritt zu mehr Autonomie

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Heute Anpassungen im Nationalrat

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, das die bisher geltende Sachwalterschaftslösung ablöst, trat mit 1. Juli 2018 in Kraft. Dieses bringt für Menschen, die nicht zur Gänze oder gar nicht fähig sind, für sich selbst zu entscheiden, neue Möglichkeiten der Vertretung, stellte heute, Mittwoch, die Justizsprecherin der neuen Volkspartei Mag. Michaela Steinacker anlässlich der Debatte über das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz im Nationalrat fest. „Die Bestimmungen des über 30 Jahre alten Sachwalterrechts waren dringend reformierungsbedürftig, hat es doch den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprochen. Mit den nunmehr vier möglichen Arten der Vertretung – Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung – wird den Betroffenen möglichst viel Autonomie und Selbstbestimmung eingeräumt“, zeigte sich Steinacker zufrieden. Die Entscheidungsfähigkeit in persönlichen und familiären Angelegenheiten werde gestärkt.

Die nun im Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen zum Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sind in erster Linie terminologischer Natur, vereinzelt inhaltlich und redaktionell bedingt. Die Begriffe „Sachwalter“, „Eigenberechtigung“ und „Pflegebefohlener“ entsprechen nicht mehr der neuen, moderneren Terminologie und werden daher angepasst. Zudem wurden Vereinfachungen bei der Rechnungslegungspflicht naher Angehöriger und von Erwachsenenschutzvereinen getroffen.

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