Es gibt so viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit!

Arzt, Anamnese, Diagnose, Therapie
Anamnese, Diagnose, Therapie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Nur Chefs und Behörden haben davon noch nicht viel gehört ... | valelopardo / Pixabay License

Abseits der viral gehenden Panik vor exotischen Viren, gibt es jede Menge Auslöser für Krankenstände. Die Rezepte dagegen werden aber von Chefs und Behörden, welche sich dümmer stellen als die Krankenstandspolizei erlaubt, verhindert!

Es gibt so viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit!”: Stimmt! Es gibt aber auch so viele Arzneien, also einwerfen und weiter im Takt der Maschinen und Terminkalender. Es genügt doch, die Symptome zu verstecken und vor Kollegen und Chefs stets als der unsterbliche Superheld am Fließband, Bau oder im Büro zu erscheinen.

Heute im 12-Stunden-Job – morgen in der Intensivstation?

Wie schnell es auch junge, starke, pumperlgsunde Menschen aus der Bahn wirft, zeigt dieser Artikel über den plötzlichen Herzinfarkt eines Familienvaters. (Der Verfasser ist uns bekannt, die Story echt.)

Klar: Wer länger “Krankfeiern” (saublöder Ausdruck, oder?) muss als es die Kassen erlauben, muss sich erst zum grantigen Kontrollarzt schleppen. Sollte der gnädigst noch eine Woche genehmigen, beginnt im Hintergrund schon der Chef am Rauswurf zu basteln.
Wer keinen Chef hat – hat´s auch nicht besser: Denn vor allem EPU Kunden kennen keine Gnade! (Dafür Deine Konkurrenz …)

Jede Menge Auslöser und unnötiger Druck

Es muss ja nicht gleich die echte Grippewelle sein, die momentan über uns schwappt, auch eine “harmlose” Verkühlung oder eine richtig arge Lungenentzündung reicht für einige Wochen Ausfall. Doch Arbeitgeber, Ämter und Kassen genehmigen da mal eine Woche – und aus.

Heute weiß jeder, wie sehr Stress, überlange Arbeitszeiten, Mobbing, Erfolgsdruck usw. krank machen können. Und dennoch trauen sich die meisten Leute im Schnitt vielleicht 4 Tage im Krankenstand zu bleiben – auch wenn Chef, Kollegen oder Kunden die indirekten Auslöser sind!
Dazu passt der Bericht der Arbeiterkammer: Überlanges Arbeiten macht krank – der all jene, die das nicht glauben, mit einigen unglaublichen Fakten konfrontiert.

Welche Meldefristen sind im Krankenstand zu beachten?

Radio Wien hat dazu ein paar Tipps aufgeschrieben – die natürlich auch in Zusammenarbeit mit der AK entstanden sind.
Hier geht es um die Fragen wie:  “Muss ich dem Chef die Diagnose mitteilen?”, “Muss ich dennoch für die Firma erreichbar sein?”, “Kann ich während des Krankenstandes gefeuert werden?” usw.
Ein Teil des Artikels widmet sich auch dem heiklen Thema der Überwachung von kranken Arbeitnehmern.

Immerhin geistert ja ständig das Wort “Krankenstands-Polizei” durch die Medien. Abseits politischer Phrasen berichtet die WKO wie folgt über das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand.

Auch Behörden wollen es genau wissen!

Nicht nur Chefs versuchen ihre Arbeitnehmer unter Druck zu setzen und alle Informationen über Ursache, Dauer usw., herausbohren – sondern auch Behörden scheißen auf den Datenschutz kranker Menschen!

Aus aktuellem Anlass ist nun folgender Skandal zutage getreten: Ein Gerichtstermin liegt auf dem Tisch und der Beklagte mit fast 39°C Fieber im Bett! Nun reicht es in Österreich normalerweise, dem Gericht eine Reiseunfähigkeits-Bestätigung eines Arztes zu übersenden – und passt.

Nicht so in Deutschland! Und es kommt noch krankhafter: Deutsche Richter dürfen bekanntlich in Österreich Gott spielen und dürfen Bestätigungen (ohne die ganze Krankengeschichte) österreichischer Ärzte in den Papierkorb werfen.
Und die Unschuldsvermutung gleich dazu, denn dann ergeht halt ein “Versäumnisurteil” wegen unentschuldigten Fernbleibens des Beklagten

Darf man im Krankenstand Autofahren?

Das erklärt uns der ARBÖ so:

Entscheidend bei allen Fahrten ist: Wurde vom Arzt „Bettruhe“ verordnet oder nicht. Bei ‘verordneter Bettruhe’ sollte der Pkw nur in begründeten und absoluten Ausnahmefällen gelenkt werden. Beispielsweise für Wege zum Arzt oder zur Apotheke oder für dringende Einkäufe wie Lebensmittel.

Wurde vom Arzt während des Krankenstandes keine Bettruhe verordnet, kann der Pkw für alle Fahrten genutzt werden. Es muss jedoch ‘Fahrtüchtigkeit‘ gegeben sein. Ist die Beweglichkeit zum Beispiel durch einen eingegipsten Arm eingeschränkt, darf kein Auto gelenkt werden.

Besonders wichtig ist es darauf zu achten welche Medikamente eingenommen werden. Es gibt Arzneimittel, welche die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen. Müdigkeit, Schwindel oder auch Unkonzentriertheit erhöhen die Unfallgefahr. „Vor Einnahme eines Medikamentes sollte man unbedingt den Beipackzettel genau lesen und mit dem Arzt Rücksprache halten. Wenn die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit gegeben ist, sollte man das Fahrzeug unbedingt stehen lassen“, ergänzt ARBÖ Sprecher Sebastian Obrecht.