Es kann nur das umverteilt werden, was vorher erwirtschaftet wird

quicksandala / Pixabay

Nein zu neuen Steuern – Mindestsicherung muss reformiert werden – Sozialminister spielt mit den Ängsten der Menschen

„Ich möchte den Sozialminister daran erinnern, dass nur dann etwas umverteilt werden kann, wenn es auch etwas zum Umverteilen gibt. Es sind die vielen Betriebe in unserem Land, die für unseren Wohlstand sorgen und den Großteil des Sozialsystems finanzieren.
Sie müssen wir unterstützen. Deshalb bleiben wir bei einem klaren und deutlichen Nein zu immer neuen bzw. noch höheren Steuern.
Diese treffen nämlich vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe in Österreich.
So schaffen wir keine neuen Arbeitsplätze sondern zerstören bestehende. Und wenn ein System wie z.B. die Mindestsicherung in seiner jetzigen Form schlicht seine Treffsicherheit verloren hat, dann gehört es reformiert anstatt gleich nach neuen Belastungen oder neuen Steuern für die Wirtschaft zu rufen“, kommentiert Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner die heutigen Aussagen von Sozialminister Alois Stöger im Ö1-Journal zu Gast.

Zeit im Blick: Arbeitsplätze zerstören, da können alle ein Lied singen, die fleißig sind in diesem Land. Wir finanzieren ein krankes Sozialsystem. Vor allem weil wir Flüchtlinge nicht wie HC Strache sagt: Schutz auf Zeit geben. Sondern, sie hier integrieren und sogar Familienbeihilfe und weitere Sozialleistungen in andere Länder tragen: Dabei lassen wir unsere eigenen Leute vor die Hunde gehen.

Das ganze erinnert an die Zeit des dunkelsten Kommunismus, das SOZIALE versteckt in der Diktatur und Kommunismus. Der Unternehmer als Leidtragender, dieses kranken System.

Auch Stögers Forderung nach Anhebung der Mindestlöhne stößt beim Wirtschaftsbund-General auf Unverständnis. „Genau hierfür gibt es ja Kollektivverträge, die gemeinsam von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausverhandelt werden“, so Haubner, der in diesem Zusammenhang auch einen gesetzlichen Mindestlohn dezidiert ablehnt: „Ein gesetzlicher Mindestlohn würde Arbeitsplätze gefährden und eine weitere Belastung für die Wirtschaft bedeuten. Unser Fokus muss darauf liegen, die Betriebe und Selbstständigen in Österreich zu unterstützen, denn sie sind es schließlich die Arbeitsplätze schaffen“, so Haubner.

Abschließend hält Haubner in puncto Mindestsicherung noch fest: „Bei der von der ÖVP angedachten Reform der Mindestsicherung geht es nicht darum ‘den Armen, das Letzte wegzunehmen’, so wie es Sozialminister Stöger gerne formuliert. Mit dem unnötigen und unbegründeten Angstschüren muss endlich Schluss sein. Die ÖVP möchte eine Reform der Mindestsicherung, die Anreize dafür setzt wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren. Bei dem jetzigen Modell ist eher das Gegenteil der Fall. Die Mindestsicherung muss als Überbrückungshilfe dienen und darf nicht Lebensmodell sein“.

Bürokratie, neue Kern Steuern, Mindestsicherung und Arbeit für Asylanten. Untergang Österreich. Anders kann man es nicht mehr beschreiben.

Was diese Politik mit vielen fleißigen Unternehmern und Arbeitern macht, schürt Hass und Wut. Die leidtragenden, auch die Pensionisten. Pensionen die immer weniger werden. Die Bevölkerung die immer kränklicher wird.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.