Es soll zu einem Raubüberfall gekommen sein? Es muss die Unschuldsvermutung gelten

geralt / Pixabay

Keine Satire: Es muss die Unschuldsvermutung für die mutmaßlichen Täter gelten: Sie könnten sich nach der Verhaftung, oder Vernehmung gekränkt fühlen und deren Anwalt kann, einem dann klagen.
Weil diese ja noch nicht verurteilt sind und einiges mehr. Das nennt sich Mediengesetz § 7a, 7b und so weiter.

Die Opfer, die angeblich schwerst verletzt sind, könnten dann uU. als Täter dargestellt werden! Und falls sich diese im eigenen Haus gewehrt haben und die mutmaßlichen Täter verletzt haben? Können diese dann Schmerzensgeld verlangen?

Wie absurd darf Rechtsstaat sein? Es wehrt sich keiner, kann sich nicht wehren.

Trotzdem zitieren wir den Polizeibericht, was sich zugetragen haben soll:

Polizeibericht: Home-Invasion im Bezirk Horn – Hinweise erbeten

Natürlich ist die Angst da, alles könnte sich am Ende anders darstellen, Täter haben Rechte, aber zum Glück die Polizei auch oder mehr. Die dürfen dies so nennen und wir nennen die Quelle, obwohl ja diese Berichte nach Wochen nicht mehr nachlesbar sind, müssen diese ja trotzdem in einem Archiv sein.

Am 11. Oktober 2021, gegen 20.30 Uhr verübten vermutlich sechs bislang unbekannte Täter mit einer Faustfeuerwaffe samt Schalldämpfer und mit Messern bewaffnet sowie mit schwarzen Sturmhauben maskiert, einen schweren Wohnhausraub in Poigen im Bezirk Horn.
Die Täter lauerten am Grundstück dem mit seinem PKW nach Hause kommenden 52-jährigen Sohn auf und attackierten diesen sofort beim Aufsperren der Eingangstür mit äußerster Brutalität und schleiften das Opfer über eine steile Steintreppe in das Obergeschoß des Wohnhauses. Im Obergeschoß wurde das pensionierte Ehe- bzw. Elternpaar im Alter von 75 und 81 Jahren aus dem Bett bzw. von der Couch gezerrt und ebenfalls Gewalt gegen sie angewendet.

Im Zuge der Bedrohungen mit den Waffen und der heftigen Gewalteinwirkung gegen die Opfer forderten die Täter mit ausländischem Akzent immer wieder Bargeld und diverse andere Wertsachen. Dabei wurden alle drei Opfer durch das gesamte Wohnhaus gezerrt und massiv misshandelt.

Nach Erbeutung eines Bargeldbetrages sowie von Goldmünzen und Schmuck verließen die Täter nach ca. 1,5 Stunden das Wohnhaus und flüchteten in unbekannte Richtung. Ein eventuelles Fluchtfahrzeug ist derzeit nicht bekannt.

Vor dem Verlassen des Tatortes wurden die Opfer noch mit Kabelbindern an den Händen gefesselt und im Keller des Wohnhauses eingesperrt. Dem 52-jährigen Opfer gelang es trotz seiner Verletzungen sich von der Fesselung zu befreien, die versperrte Kellertür aufzubrechen und danach bei einem Nachbarn die Polizei zu verständigen.

Die drei Opfer erlitten schwerste Hämatome am Oberkörper und am Kopfbereich, Rippenbrüche, Rissquetschwunden etc. und wurden mittels Notarzt in das Landesklinikum Horn verbracht.

Die weitere Amtshandlung wurde vom Landeskriminalamt NÖ, Ermittlungsbereich Raub und die Spurensicherung durch die Tatortgruppe übernommen.

Die Ermittlungen sind im Gange.

Beschreibung der unbekannten Täter:

vermutlich 6 Täter, männliche Personen,
• ca. 25 Jahre alt (plus/minus 5 Jahre, keiner über 30 Jahre alt)
• ca. 170 bis 180 cm groß
• 1 Täter größer, ca. 185 bis 190 cm groß, dieser verwendete die Faustfeuerwaffe und ging überaus gewalttätig und brutal vor
• alle normale Statur
• ausländischer Herkunft auf Grund der Aussprache
• bekleidet mit schwarzen Jogginghosen, schwarzer Oberbekleidung und schwarzen Sturmhauben mit Sehschlitzen nur im Augenbereich
• stark abgenutzte Sportschuhe (eher billige NoName-Sportschuhe, Schnürschuhe, zumindest bei einem Täter blau/grün)
• alle trugen ‚eine Art‘ Arbeitshandschuhe mit Noppen im Bereich der Handflächen, schwarzfärbige Handflächen, Handrückseite zumindest bei einem Täter blaufärbig

Zweckdienliche Hinweise werden an das Landeskriminalamt NÖ unter TelNr. 059 133 30 – 3333 erbeten.

Quelle
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