Das Familienministerium will eine von der Beamtengewerkschaft geforderte explizite Ausnahme für „Auslandsbeamte“ prüfen.
Man werde sich das Thema ansehen wie andere Begutachtungsstellungnahmen auch, sagte ein Sprecher heute.
Ausständig ist allerdings noch eine europarechtliche Einschätzung des umstrittenen Gesetzes durch die zuständige Abteilung im Kanzleramt.
Experten gehen von EU-Rechtswidrigkeit aus
Experten vom Präsidenten des Gerichtshofs (EuGH) abwärts haben auf die mögliche EU-Rechtswidrigkeit der Regierungspläne zur „Indexierung“ der Familienbeihilfe hingewiesen, weil der EuGH bereits 1986 Frankreich ein ähnliches Vorgehen untersagt hat. Das Familienministerium hält die beiden Fälle aber nicht für vergleichbar, wie der Sprecher von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).