Fixpreis für Taxifahrten und Mietwagen 2021

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Nach einheitlichen “Spielregeln” für Taxis und Mietwagen kommen nun auch vorbestellte Fahrten zum Fixpreis

“Der Zusammenschluss von Taxi- und Mietwagengewerbe im Frühjahr 2019 war ein wichtiger Schritt für die Lösung eines jahrelangen Streit- und Problemfalls”, so ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. “Wir haben nun klare Regeln für einen fairen Wettbewerb sowie hohe Standards für alle im Sinne der Verkehrssicherheit.” Die nächste, wichtige Reform kommt heute per Regierungsvorlage. Die Bundesländer erhalten nun die Möglichkeit, kundenfreundliche Modelle zu entwickeln: “Künftig können vorbestellte Taxifahrten auch zu einem Fixpreis angeboten werden, wenn dieser vor Antritt feststeht und vom Kunden akzeptiert wird”, so Ottenschläger und der Grüne Verkehrssprecher Hermann Weratschnig. “Dieses Prinzip ist Nutzerinnen und Nutzern von unterschiedlichen Vermittlungsplattformen weitreichend bekannt und gelebte Praxis und diese Novelle präzisiert nun diese Gestaltungsmöglichkeit für die Bundesländer”, so die Verkehrssprecher der Regierungsparteien.

Zwtl.: Mindestpreis statt Dumping

Für Fahrten zum Fixpreis kann es einen Einstiegspreis (Untergrenze zumindest fünf Euro), der sich nach dem Grundentgelt inklusive Vorbestellung des jeweiligen Taxitarifs richtet, und eine Obergrenze geben. Über diesen Einstiegspreis hinaus gibt es die Möglichkeit einer freien Preisgestaltung. “Mit diesem Preiskorridor möchten wir auch in der Fahrpreisgestaltung für möglichst faire Wettbewerbsbedingungen sorgen”, so Ottenschläger und Weratschnig. “Wir wollen damit auch eine bewusste tarifliche Abgrenzung zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln”, so der Grüne Verkehrssprecher Weratschnig.

“Mit der Reform wird das Teilen von Taxifahrten unabhängig von Landesbetriebsordnungen zukünftig sichergestellt”, freut sich Weratschnig und verweist dabei auf den Effekt, zusätzliche Fahrten damit zu vermeiden. In diesem Fall ist die voraussichtliche Verlängerung der Fahrtdauer anzugeben und eine individuelle Beförderung zum entsprechenden Entgelt anzubieten. Ein Mindestentgelt ist auch für geteilte Fahrten vorgesehen.

“Wir laden auch die Oppositionsparteien ein, diesen wichtigen Reformschritt mitzutragen”, so die Verkehrssprecher abschließend. “Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden.”

Politik, Thema Klimaschutz Fixpreis für Fahrten?

Klimaschutzministerium – Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ermöglicht innovative und digitale Angebote bei Taxis und Mietwägen

Mit 1.1.2021 gelten einheitliche Regelungen für Taxis und Mietwägen – aktuelle Änderungen bringen weitere Verbesserungen für Fahrgäste und Standards für fairen Wettbewerb.

Mit einer Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes im heutigen Ministerrat sollen ab 2021 innovative und digitale Angebote für die Fahrgäste möglich werden. So können diese in Zukunft Fahrten und Kosten teilen, auch die Preisgestaltung bei bestellten Fahrten wird flexibler und kundenfreundlicher. Nach der Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes für einheitlich hohe Qualitätsstandards, schafft die aktuelle Novelle in Österreich eines der international fortschrittlichsten Modelle für Personenbeförderung mit PKWs.

„Qualität für die Fahrgäste und für die Lenkerinnen und Lenker steht für uns an oberster Stelle. Mit den Änderungen, die wir heute im Ministerrat beschlossen haben, machen wir nochmals einen Sprung nach vorne. Mit innovativen Angeboten für die Fahrgäste und einer flexibleren Preisgestaltung bei vorbestellten Fahrten“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Konkret schafft die Novelle die Möglichkeit für die Bundesländer, bei bestellten Fahrten Unter- und Obergrenze für den Preis, der mit den Fahrgästen vereinbart wird, festzulegen. Damit wird einerseits ein schädlicher Preiskampf verhindert und andererseits wissen die Fahrgäste vorab, wie viel ihre Fahrt kosten wird. Außerdem können sich in Zukunft Fahrgäste die Fahrt teilen – und das unabhängig vom Abhol- und Zielort des jeweiligen Fahrgastes. Damit geht das Klimaschutzministerium auch auf die Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde an den 2019 beschlossenen Regelungen ein.

Die Novelle wurde im Ministerrat beschlossen und wird nun an das Parlament weitergeleitet. Die Regelungen werden die bereits bestehende Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe, die am 1.1.2021 in Kraft tritt, ergänzen.

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