FPÖ: Wieder ein grauenhafter Mord durch einen Afghanen an einer Frau

Grenzzaun
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Asylverfahren müssen auch in zweiter Instanz rascher geführt und negative Bescheide konsequent durchgesetzt werden.

Hier der Vorbericht

Im steirischen Trieben soll laut aktuellen Medienberichten ein Asylwerber aus Afghanistan seine Ehefrau mit einer Hieb- oder Stichwaffe getötet haben. „Fast täglich erreichen uns derartige Horrormeldungen aus ganz Europa, damit muss endlich Schluss sein“, zeigte sich der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz entsetzt.

„Mit den vielen illegalen Einwanderern und Asylwerbern haben wir in den letzten Jahren auch Gewalt und ein großes Gefahrenpotential nach Österreich importiert. Kriminalstatistiken zeigen zudem sehr deutlich, dass gerade Asylwerber aus Afghanistan zu erhöhter Gewaltanwendung bereit sind. Die türkis-grüne Bundesregierung ist aufgefordert, rasch Maßnahmen zu setzen, denn mit Marketingblasen im Regierungsprogramm ist unserer Bevölkerung nicht geholfen. Asylverfahren müssen schneller und effizienter durchgeführt werden. Unser freiheitlicher Innenminister Herbert Kickl hat in seiner Amtszeit die Asylverfahren in der ersten Instanz massiv verkürzt, nun muss es auch in der zweiten Instanz im Verantwortungsbereich der Justizministerin endlich schneller gehen“, betonte Schnedlitz. Und dann müssten rechtskräftig negative Asylbescheide auch konsequent durchgesetzt und nicht – wie für Lehrlinge – Ausnahmen geschaffen oder Gnadengesuche diverser Organisationen akzeptiert werden.

„Wir werden diesen Fall jedenfalls parlamentarisch durchleuchten und an Innenminister Nehammer eine entsprechende Anfrage einbringen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wann und wie dieser Mann nach Österreich gekommen ist, wie der Stand seines Asylverfahrens ist und ob er bereits früher gewalttätig aufgefallen ist“, so der FPÖ-Generalsekretär.

Polizeibericht:

Trieben, Bezirk Liezen. – Polizisten nahmen Dienstagvormittag, 4. Februar 2020, einen 29-Jährigen fest. Er steht im Verdacht, seine Frau (25) im Streit mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Bei der Einvernahme zeigte er sich zur Tat geständig.

Kurz vor 10.00 Uhr wurde die Polizei von einer im Wohnhaus anwesenden Zeugin über einen Streit zwischen dem 29-Jährigen und seiner 25-jährigen Frau, beide im Bezirk Liezen wohnhafte Afghanen, alarmiert. Dabei soll der Mann seine Gattin mit einem Messer attackiert haben. Zufällig waren Spezialkräfte des Einsatzkommandos Cobra unweit des Tatorts in einer anderen Angelegenheit beschäftigt und waren in der Folge rasch am Tatort. Sie nahmen den 29-Jährigen kurz darauf in der Wohnung widerstandslos fest. Dort fanden die Beamten auch die lebensgefährlich verletzte Frau. Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen der Spezialkräfte und eines alarmierten Notarztes kam für die 25-Jährige jede Hilfe zu spät. Sie starb noch in der Wohnung.

Bei der in der Folge von Tatortbeamten des Landeskriminalamtes Steiermark sowie Gerichtsmedizinern durchgeführten Spurensicherung konnte schließlich die offensichtliche Tatwaffe sichergestellt werden. Es handelt sich um ein Küchenmesser aus dem gemeinsamen Haushalt, mit welchem der 29-Jährige mehrmals auf den Körper seiner Frau eingestochen haben dürfte. Bei der seitens der Staatsanwaltschaft Leoben angeordneten Obduktion konnten als Todesursache mehrere Messerstiche an unterschiedlichen Körperstellen der Frau festgestellt werden.

Der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene 29-Jährige zeigte sich bei seiner bis in die späten Abendstunden andauernden Einvernahme zur Tat geständig und gab Eifersucht sowie eine möglicherweise bevorstehende Trennung als Motiv an. An den genauen Tathergang könne er sich jedoch nicht erinnern.

Heute Mittwoch werden die Ermittlungen der Kriminalisten des LKA Steiermark fortgesetzt. Dabei stehen weitere Einvernahmen von Zeugen sowie die Auswertung der sichergestellten Spuren am Programm. Der 29-Jährige wird über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Leoben eingeliefert. Die gemeinsame unmündige Tochter des Paares befand sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Wohnung. Sie wird von der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Liezen betreut.

Quelle
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