Gagen der Post Manager

niekverlaan / Pixabay

Wo sich arbeiten noch lohnt.
Sind die wirklich so fleißig?

Der Rechnungshof berichtet.

Nicht weniger als 74 Manager in 31 staatsnahen Firmen haben im Vorjahr mehr verdient als der Bundeskanzler – also mehr als 295.393 Euro brutto im Jahr. Am höchsten waren die Gagen der Postmanager, wie aus einem Dienstag im Nationalrat vorgelegten Bericht des Rechnungshofs hervorgeht. Demnach stieg das durchschnittliche Einkommen von Vorständen und Geschäftsführern in Unternehmen mit Bundesbeteiligung seit 2011 um 15,3 Prozent, jenes der dort Beschäftigten hingegen lediglich um 7,5 Prozent.

Laut Rechnungshof gab es im Vorjahr allein beim ÖBB- Konzern 18 Manager, die mehr als Bundeskanzler Werner Faymann verdienten, gefolgt vom Stromkonzern Verbund mit zwölf hoch dotierten Vorständen. Auch rund um die Abwicklung der verstaatlichten Krisenbanken Hypo Alpe Adria und Kommunalkredit verdienten rund ein Dutzend Manager über dem Kanzlerniveau.

Vorstände der Post AG verdienen am meisten

Am höchsten waren die Gagen bei der Post AG. Ihre vier Vorstände strichen im Vorjahr im Schnitt 1,6 Millionen Euro ein. Dahinter folgt die Verbundspitze, die dortigen vier Vorstandsmitglieder kamen auf durchschnittlich eine Million Euro. Auch der mittlerweile abgesägte ÖIAG- Chef Rudolf Kemler gehörte im Vorjahr zu den Top- Verdienern unter den Staatsmanagern: Er verdiente als Vorstand der Staatsholding, die seit heuer ÖBIB heißt, 513.000 Euro, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Gehaltsschere geht weiter auf

Die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ging laut Rechnungshof weiter auf: Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführerinnen betrugen im Vorjahr im Schnitt rund 161.000 Euro – 73,1 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen von 220.000 Euro. 2012 hatten die Managerinnen noch 81,3 Prozent der Männer- Gagen erhalten.

Da lohnt sich arbeiten, eh klar.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)