Gefährlich bedroht: Festnahme

Festnahme
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Graz, Bezirk Gries. – Zur Mittagszeit des 24. Oktober 2020 bedrohte ein 57-Jähriger vor einem Kebab-Stand zwei Männer mit einem Taschenmesser. Polizisten nahmen den Mann fest.

Gegen 13.00 Uhr kam es vor einem Kebab-Stand auf der Tändelwiese zu einer gefährlichen Drohung. Ein 57-jähriger Mann aus Leibnitz attackierte zwei Männer, einen ebenfalls 57-Jährigen sowie einen 40-Jährigen, beide aus Graz mit einem eingeklappten Taschenmesser. Dabei soll der Verdächtige (er wies eine blutende Kopfverletzung auf) die Männer mit dem Umbringen bedroht haben. Polizisten nahmen den Mann fest und überstellten ihn in das Polizei-Anhalte-Zentrum. Bei einer dort durchgeführten Personsdurchsuchung fanden Beamte eine geringe Menge Marihuana.

Das Suchtgift, sowie das Taschenmesser wurden sichergestellt. Der Verdächtige, gegen ihn besteht auch ein behördliches Waffenverbot, wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz in die Justizanstalt Jakomini eingeliefert.

Ehemann schoss Frau in Bauch – Opfer brauchte 14 OPs

Weil sie Ende März die Trennung wollte, sah ein 61-Jähriger im Bezirk Melk rot und schoss der Analystin in den Bauch. Jetzt musste er vor Gericht.

Künstlicher Darmausgang
Er ging laut Anklage ins Schlafzimmer, holte seinen Karabiner, ging damit in die Küche und schrie “Du Kommunistin, wir erschießen Euch alle” und drückte ab.
Die Frau wurde unterhalb des Bauchnabels getroffen, der gesamte Genitalbereich war zerfetzt. Sie schrie noch: “Was tust Du!? Hol mir ein Handy!” Der Gatte brachte ihr das Smartphone. Damit rief die Schwerverletzte selbst die Rettung. Der Schütze lief daraufhin zum Nachbarn und beichtete die Tat.

Die Geschworenen entschieden einstimmig mit 8:0-Stimmen: Es war Mordversuch. Die Strafhöhe: Elf Jahre Haft (nicht rechtskräftig), denn es gab zahlreiche Milderungsgründe (unbescholten, geständig zur Tat).

Ein Doppelmörder und seine Faszination für Blut

18 Jahre Haft und lebenslang, in beiden Fällen wegen Mordes – das waren die Vorstrafen eines 36-jährigen Mannes vor einem Prozess um einen Mordversuch in der Haftanstalt Stein (NÖ). Jetzt kam ein zweites Mal lebenslang – nicht rechtskräftig – dazu. Der Gewalttäter wollte einen Mithäftling töten.

 

Quelle
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