Gefahr Betretung und Annäherungsverbot: “Nicht alle halten sich daran”!

Polizei
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Viele Fälle sind in unseren Archiven, wo sich der Beschuldigte und oft verurteilte Täter in vielen Fällen nicht ans Betretungs und Annäherungsverbot gehalten hat und damit, können nur die Gräber derer besucht werden, oder auch nicht, weil man ja keine Namen kennt.