Viele Fälle sind in unseren Archiven, wo sich der Beschuldigte und oft verurteilte Täter in vielen Fällen nicht ans Betretungs und Annäherungsverbot gehalten hat und damit, können nur die Gräber derer besucht werden, oder auch nicht, weil man ja keine Namen kennt.
Damoklesschwert, Betretungs und Annäherungsverbot. Auch in diesem Fall.
Polizeibericht: Polizisten des Stadtpolizeikommandos Favoriten wurden wegen einem mutmaßlichen Streit zwischen einer 36-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen sowie dem 43-jährigen Ex-Mann und dessen 65-jährigen Mutter. Laut den ersten Informationen soll dabei die 65-jährige bulgarische Staatsangehörige die 36-Jährige mit einem Holzstock geschlagen und mit dem Umbringen bedroht haben. Die 36-Jährige wiederum soll die ehemalige Schwiegermutter und den Ex-Mann geschlagen haben. Schlussendlich wurde die 65-Jährige vorläufig festgenommen. Gegen die 65-Jährige und den Sohn wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.
Eine 21-jährige österreichische Staatsbürgerin rief beim Notruf der Wiener Polizei an und sagte, dass sie ihren 22-jährigen Freund mit einem Messer attackiert habe. Alarmierte Einsatzkräfte trafen bei der Wohnadresse den schwer verletzten 22-Jährigen an. Der Mann wies eine Stichwunde im…
Quelle Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)
Bitte beachten Sie den Disclaimer zum Medienrecht. Klicken Sie hierzu auf "Mehr anzeigen"
UPDATE: § 17 ECG seit 16.02.2024 weggefallen.
Wir lassen den Disclaimertext dennoch so stehen, bis sich die Justiz im klaren ist, wodurch dieser und etliche weitere, damit zusammenhängende Paragrafen ersetzt werden. Dzt. herrscht auch in dem Bereich rechtsfreier Raum. D.h. noch mehr Spielraum für das sog. "Richterrecht", welches alleine aufgrund schwammiger Gesetze gewisse Parteien bevorzugen kann.
Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
Die Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
- "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
- "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
- "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
- "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.