Gewalt gegen Frauen ist niemals Privatsache

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Die NR-Präsidentin beim 10. Treffen der Parlamentspräsidentinnen in New York über Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt an Frauen

Auch heuer trafen einander wieder die Parlamentspräsidentinnen im Rahmen der Interparlamentarischen Union (IPU), um über neue Wege zur rascheren Gleichstellung von Frauen und Männern zu diskutieren. Nationalratspräsidentin Doris Bures widmete sich speziell dem Themenkomplex “Gewalt gegen Frauen” und stellte in ihrer Rede auch das österreichische Gewaltschutznetz dar.

Rechtliche Rahmenbedingungen und weitreichendes Netzwerk notwendig

“Auch Gewalt im privaten Raum darf nicht als Privatsache angesehen werden, denn das schützt die Täter”, warnte Bures. “Gewalt in der Familie ist genauso wie Gewalt im öffentlichen Raum ein Problem der Sicherheit und daher ein öffentliches. Ihr müssen wir daher auch mit staatlichen Mitteln begegnen.” Um den unterschiedlichen Formen der Gewalt entsprechend entgegentreten zu können, bedarf es eines weitreichenden Netzwerks, so Bures, das den rechtlichen Rahmen ebenso umfasst wie kostenfreie Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Die Nationalratspräsidentin erläuterte gegenüber ihren Amtskolleginnen die umfassenden gesetzlichen Regelungen in Österreich, wobei sie vor allem auf das seit 1997 geltende Gewaltschutzgesetz und das Wegweiserecht hinwies. Dabei gelte “Wer schlägt, der geht”, die Besitzverhältnisse dabei seien irrelevant, erklärte Bures, die diesen rechtlichen Rahmen als eine “unerlässliche Grundlage für den Kampf gegen Gewalt an Frauen” bezeichnete. Als nicht minder wichtig hält Bures ein Netzwerk, das Gewaltopfer informiert, unterstützt, schützt und stärkt, wobei der Zugang niederschwellig sein müsse. Als österreichische Beispiele nannte Bures die 24-Stunden erreichbare Frauen-Helpline und die innovative Smartphone-App Fem:Help.

Bures: Recht auf gewaltfreies Leben muss Alltag werden

Besondere Bedeutung misst die Nationalratspräsidentin auch einer starken internationalen Kooperation bei, insbesondere begrüßte sie das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. “Mit der Istanbul Konvention ist ein Weg beschritten, der auch für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele Vorbild sein kann. Denn wer Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen will, muss der Gewalt an ihnen ein Ende setzen”, stellte Bures mit Nachdruck fest. “Das Recht auf ein gewaltfreies Leben muss für unsere Töchter selbstverständlich werden. Egal, wo unsere Töchter leben”.

Das jährlich stattfindende Treffen der Parlamentspräsidentinnen dient einem Gedankenaustausch über Gleichbehandlungspolitik auf höchster internationaler parlamentarischer Ebene. An diesem 10. Treffen nehmen 32 Parlamentspräsidentinnen teil, weltweit gibt es insgesamt nur 46 Parlamentspräsidentinnen. Ihnen stehen 227 Parlamentspräsidenten gegenüber. Das heißt: nur rund 16 Prozent der PräsidentInnensitze sind in weiblicher Hand.

Die bei diesem Treffen geführten Diskussionen fließen in die Debatte der 4. Weltkonferenz der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten ein, die unmittelbar danach stattfindet. Sie können auch über Twitter verfolgt werden (#womenSpeakers15

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.