Gewaltopfer bei Wohnungsvergabe zu bevorzugen

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Edtstadler: Gewaltopfer bei Wohnungsvergabe zu bevorzugen ist wichtiger Beitrag zum Opferschutz.

Opfer von Gewalt sind bei der Vergabe von „Gemeinnützigen Wohnungen“ in Zukunft zu bevorzugen

 „Unsere Gesellschaft muss klare rote Linien definieren, die nicht überschritten werden dürfen. Für mich ist klar, dass es keine Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Kinder geben darf“, sagt Staatssekretärin Karoline Edtstadler. „Daher haben wir in der Task Force Strafrecht 57 Maßnahmen ausgearbeitet und im Ministerrat beschlossen.“

Zwtl.: Meilenstein für Opferschutz

Das stelle einen Meilenstein für den Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten dar, ergänzte Edtstadler. „In Zukunft sollen Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, nun auch bei der Vergabe von Genossenschaftswohnungen bevorzugt bzw. vorgereiht werden. Als Nachweis gilt die Vorlage einer aufrechten einsteiligen Verfügung durch die Wohnungssuchenden.“ Gemeinsam mit der Neuregelung des Betretungsverbotes, das in Zukunft eine „Bannmeile“ von 50 Meter rund um die gefährdete Person vorsehe, sei diese Regelung ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz“, begrüßt Staatssekretärin Karoline Edtstadler die Initiative von Bundesministerin Margarete Schramböck.

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