GPA-djp: Anzeigenflut gegen Reisebüros

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Mehr als zwei Dutzend widerrechtlich geöffnete Filialen in Wien, NÖ und OÖ am Feiertag.

Einige Reisebüros glaubten wie Geschäfte am 8 Dezember öffnen zu dürfen. Sicherlich nimmt man an wenn so viele Läden am 8 Dezember offen haben das man es als Reisebüro auch darf, doch ich war überrascht über die Anzeige die jetzt ins Haus flatterte und die Schwierigkeiten die unseren Betrieb und andere nun erwarten”

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„Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, der muss mit einer Anzeige rechnen: Obwohl es den Betreibern der Reisebüros bekannt ist und wir darüberhinaus noch einmal extra darauf aufmerksam gemacht haben, dass ihre Filialen an Feiertagen geschlossen bleiben müssen, haben sich offenbar etliche Arbeitgeber den Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes und des Kollektivvertrages für Angestellte in Reisebüros widersetzt“, berichtet Bernd Kulterer, zuständiger Wirtschaftsbereichssekretär in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier): „Arbeiten an Feiertagen ist in Reisebüros bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise auf Flughäfen, nicht erlaubt.“

In Wien, Niederösterreich und Oberösterreich haben am 8. Dezember Beschäftigte der GPA-djp Einkaufszentren besucht, um zu kontrollieren, ob sich die Arbeitgeber an die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen halten, mit einem ernüchternden Ergebnis: Insgesamt wurden 29 geöffnete Filialen registriert, fünf in Niederösterreich, elf in Oberösterreich und 13 in Wien. „Ein ernüchterndes Ergebnis, das unsere Befürchtungen übertrifft: Wir haben nicht damit gerechnet, dass so viele Reisebüros auf den Weihnachts-Einkaufszug aufspringen wollen“, fassen Andreas Stangl (Regionalgeschäftsführer GPA-djp OÖ), Peter Stattmann (Regionalgeschäftsführer GPA-djp NÖ) und Barbara Teiber (Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien) zusammen: „Eine Anzeigenflut bleibt uns somit nicht erspart. Jeder einzelne Verstoßes gegen das Arbeitsruhegesetz wurde angezeigt.“

Den Betreibern drohen Strafen von mehreren hundert Euro für jede/n einzelne/n am Feiertag in der geöffneten Filiale angetroffene/n Beschäftigten, so Stangl, Stattmann und Teiber: „Wir gehen im Sinne der Beschäftigten davon aus, dass es sich ihre Chefs am 8. Dezember 2016 doppelt und dreifach überlegen, ob sie ihre Filialen in Einkaufszentren widerrechtlich öffnen. Arbeiten am Feiertag muss auch im Reisebüro die absolute Ausnahme bleiben!“

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.