Freuen kann sich keine Seite.
Den nach wie vor ist der Fall ein Rätsel.
Doch jetzt ist wenigstens das Opfer rehabilitiert.
Das Gericht musste den Mann in Zweifel doch noch freisprechen.
Freispruch im Zweifel: So lautet das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Wiener Neustadt für einen Angeklagten, der als „Hakenkreuz-Opfer“ 2015 und 2016 Schlagzeilen gemacht hatte. Die Staatsanwältin, die unter anderem Verleumdung und Freiheitsentziehung angeklagt hatte, gab nach dem Richterspruch am Freitag keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Trotzdem ist und bleibt der grausliche Fall Aufklärung bedürftig.