Ich schätze die Zahl sehr hoch jener Handybenutzer am Steuer.
Freisprecheinrichtung ist bei vielen nicht vorhanden. Immer wieder sieht man Menschen hektisch unter dem Fahren telefonieren.
Seit heute wurden dafür die Strafen massivst erhöht.
Internetnutzung während des Fahrens verboten – Telefonieren mit Freisprecheinrichtung weiterhin erlaubt
Die Ausweitung des Handyverbots am Steuer, mit der auch das Internetsurfen sowie das Schreiben und das Lesen von SMS und E-Mails während der Fahrt verboten werden, ist heute in Kraft getreten. Mit der Neuregelung des Kraftfahrgesetzes (KFG) reagiert das Verkehrsministerium auf die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen durch die Folgen von Unachtsamkeit und Ablenkung. Knapp ein Drittel aller im Straßenverkehr getöteten Personen kam im vergangenen Jahr durch diese Unfallursache ums Leben. „Ablenkung ist eine der Hauptunfallursachen auf unseren Straßen. Mit dem strengeren Handyverbot steuern wir diesem Trend entgegen“, erklärt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. ****
Das neue Handyverbot regelt genau, in welchen Fällen Mobiltelefone beim Fahren verwendet werden dürfen: Weiterhin erlaubt ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem verwendet werden, wenn es im Wageninnern befestigt ist. Explizit verboten hingegen sind das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media Kanälen sowie das Internetsurfen.
Eine detaillierte Aufstellung, in welchen Fällen die Verwendung des Handys erlaubt bzw. verboten ist, ist auf der Website des Verkehrsministeriums einsehbar. Wer gegen die Bestimmungen der Handybenutzung verstößt, wird mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft.
SERVICE:
Das FAQ zum Handyverbot finden Sie unter: www.bmvit.gv.at/verkehr