Hartinger-Klein: Sammelklage zu VW-Diesel-Skandal steht

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Debatte im Nationalrat über Konsumentenschutz-Doppelbudget 2018 und 2019

Die Förderung der Rechtedurchsetzung für VerbraucherInnen ist ein wesentlicher Schwerpunkt im Konsumentenschutz, sagte heute im Nationalrat die für den Bereich zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. In diesem Sinne sieht sie auch positiv, dass es aktuell zu einer Sammelklage im VW-Diesel-Skandal komme wird, wie sie ankündigte. Darüber hinaus werde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) durch eine Restrukturierung auch weiterhin gestärkt, so die Ministerin.

Laut den Entwürfen zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 sinken die Gelder für den Konsumentenschutz zwar von 5,6 Mio. € (Erfolg 2017) auf 4,1 Mio. €. Für 2019 sind 3,6 Mio. € budgetiert. Die geringeren Mittel sind laut Ressort aber darauf zurückzuführen, dass die mit der Novelle zum Kartellgesetz eingeführte Finanzierung des VKI im Wege der Bußgelder angelaufen sei.

Hartinger-Klein: Konsumentenrechte sollen verbessert werden, Sammelklage in VW-Diesel-Skandal

Konsumentenschutz ist eine ihr sehr wichtige Materie, betonte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein im Plenum. KonsumentInnen müssen ihre Rechte kennen und sich gegebenenfalls darauf berufen können, so die Ministerin. Dazu möchte sie das Verbraucherbewusstsein und Verbrauchervertrauen stärken, Konsumentenrechte verbessern und dafür sorgen, dass vorhandene Rechte durchgesetzt werden können. Das würde nicht nur KonsumentInnen, sondern auch rechtskonform agierende Unternehmen schützen. Durch eine geplante Restrukturierung werde der VKI weiter gestärkt. Die Förderung der Rechtedurchsetzung für VerbraucherInnen sei ein wesentlicher Schwerpunkt. Sehr positiv sieht Hartinger-Klein, dass zum VW-Diesel-Skandal aktuell erreicht wurde, dass es eine Sammelklage samt Prozessfinanzierer geben wird. Immer wichtiger werde auch der Schutz bei Onlinekäufen, hob die Ministerin Einrichtungen wie den Internetombudsmann hervor.

Konsumentenschutz ist für Peter Weidinger (ÖVP) im gesamtgesellschaftlichen Kontext von besonderer Bedeutung. Es brauche hier klare Spielregeln für alle Beteiligten, im Budget gebe es auch viele Positionen für Beratungen, etwa für den Internetombudsmann. In einer parlamentarischen Anfrage an Verkehrsminister Norbert Hofer geht es ihm darüber hinaus um die Online-Bestellabläufe zur digitalen Vignette. Diese gelte wegen Rücktrittsrecht und Zustellfrist erst 18 Tage später. Weidinger ist aber optimistisch, dass dieser Missstand abgeschafft werden könne.

Andreas Kühberger (ÖVP) schloss sich Weidinger an. Die Mittel des Konsumentenbudgets würden uneingeschränktes Handeln im Sinn des Konsumentenschutzes garantieren. Dieser solle aber nicht Selbstzweck, sondern einfach, verständlich und unbürokratisch sein, daher befindet er eine Evaluierung der Bestimmungen für positiv. Im Sinne der Transparenz ist ihm auch das Thema Lebensmittelherkunftskennzeichnung ein besonderes Anliege

FPÖ) gestand ein, dass das Budget für Konsumentenschutz eine traditionell geringe Bedeutung hat. Der Plan sei aber, bis zum Jahr 2020 auf etwa 8 Mio. € für den Bereich zu kommen. Derzeit werde die Verringerung beim VKI zwar durch Kartellstrafen ausgeglichen, das Ziel sei aber, hier budgetär weiter zu verbessern. Besonders positiv strich er auch die Anstrengungen vieler Beteiligten hervor, eine Lösung für AutofahrerInnen durch eine Sammelklage im VW-Diesel-Skandal zu erreichen. Er rief diesbezüglich Betroffene auf, sich bis 20. Mai beim VKI zu melden. Zu Themen der Zukunft appellierte er an alle, gemeinsam in den nächsten Jahren an greifbaren Ergebnissen zu arbeiten.

Das Leben als Konsument werde komplexer und bringe mehr Gefahren, sagte Klaudia Friedl (SPÖ). Es sei höchst notwendig, den Konsumentenschutz auszubauen. Irritieren würde sie, dass hierzu keine Positionen und Ziele in den Regierungsplänen zu finden seien. Ein massives Zukunftsthema sei etwa der Datenschutz, viele Bereiche des Internet, aber auch Inkassogebühren oder hohe Mieten. An die Ministerin richtete sie den Appell, die Jugend zu informieren und vor Verschuldung zu warnen. Es brauche auch eine Garantie, dass der VKI unabhängig bleibt, so Friedl.

Erfreut zeigte sich Peter Kolba (PILZ) über die Ankündigung der Sozialministerin, dass eine Sammelklage gegen VW ermöglicht wird. Leider habe der VKI früher Sammelklagen stets unterbunden. Nun hoffe er, dass sich viele Geschädigte bis 20. Mai beteiligen werden. Noch heuer sei eine EU-Verordnung zur besseren Durchsetzung von Konsumentenrechten zu erwarten, die auch Sammelklagen vorsehe, sagte Kolba. Er forderte eine adäquate Umsetzung der Verordnung in Österreich. Wichtig wäre es aus seiner Sicht auch, die Verbraucherschlichtungsstelle des Ministeriums bekannter zu machen. Allerdings verstehe er nicht, wie die Ministerin die zusätzlichen Aufgaben ihres Ressort im Bereich Konsumentenschutz mit weniger Budget erfüllen wolle, meinte Kolba. Dazu müsste sie den Zaubertrick beherrschen, begrenzte Mittel wieder und wieder auszugeben.

Mittelverwendung im Bereich Konsumentenschutz

Die Mittel aus den Detailbudgets für Konsumentenschutz fließen im Wesentlichen in die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes (seit 1.1.2018 Austrian Standards International – Standarisierung und Innovation), des Internet-Ombudsmanns, der Schuldnerhilfe Oberösterreich sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen, wie den Erläuterungen der Budgetvorlagen zu entnehmen ist. Darüber hinaus werden vor allem Aufwendungen für einen Werkvertrag mit dem Verein für Konsumenteninformation zur Rechtsdurchsetzung, für Informationsmaßnahmen und für Studien im Bereich des Konsumentenschutzes veranschlagt.

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