Es ist nicht der erste Fall und nicht der erste Freispruch für einen Vater der sein Baby ermordet haben soll?
Späte Gerechtigkeit und 8 (8) mal nein, heute am Schauplatz Gericht.
Freispruch: 8 (8) mal nein, unter diesem Titel heute am Schauplatz Gericht.
Freispruch für Vater in Prozess um totes Baby
Er war wegen Mordes am Baby angeklagt und jetzt kam der Freispruch und eine Entschädigung für die Haft könnte es obendrein geben, bei einem der beschriebenen Fälle – so schnell kann sich das Blatt ändern. Lotterie Justiz eben, wie schon Irmgard Griss sagte und die war Höchstrichterin.
Solche Fälle ziehen sich durch die Jahre: Auch die Freisprüche. Wir können uns aber auch an den Fall erinnern, wo die Mutter ihr Baby am Wickeltisch erstach, auch diese Frau ist frei.
Totes Baby: Freispruch für Vater rechtskräftig
Quelle, Zitat: ORF: Der Geschworenen-Freispruch für einen Kärntner Vater vom Vorwurf des Mordes nach dem Tod seiner sechs Wochen alten Tochter hat auch vor dem Obersten Gerichtshof gehalten. Der Mann wurde im Vorjahr freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein.
In dem Fall heute von am Schauplatz Gericht beteuert nicht nur der Vater seine Unschuld, auch er wurde freigesprochen. Seine Frau hält zu ihm und auch seine anderen Kinder meinen: “Unser Papi ist der liebenswerteste Vater, den es gibt”!
Die Familie spricht von plötzlichem Kindestod.
Eine Mutter, die ihr Kind weggelegt hat, wurde ebenfalls freigesprochen und dann geschah Folgendes:
Prozess um weggelegtes Baby geht weiter
Eine Weststeirerin, die ihr Baby in einer Grazer Tiefgarage weggelegt hat und bei einem Prozess im Mai 2020 eine Diversion erhielt, muss erneut vor Gericht: Sie hatte die Weisungen des Gerichts, darunter Bewährungshilfe und Psychotherapie, nicht eingehalten.
Nicht einmal die Bewährungshilfe wurde eingehalten!
Nebenbei trifft Familien ein Schicksalsschlag, man versteht gar nichts mehr
Und hier ein weiterer Fall, auch diese Eltern sollen bereits wieder auf freien Fuß sein!.
Verfahren eingestellt, auch interessant:
Finanzielle Entschädigung möglich
Noch ist der Freispruch des 27-Jährigen nicht rechtskräftig. Sollte die Staatsanwaltschaft dagegen aber nicht berufen, dann könnte es für den Familienvater zumindest eine finanzielle Entschädigung geben. Nämlich dafür, dass er für sechs Monate – nach dem Freispruch zu Unrecht- in Untersuchungshaft gesessen ist. „Es gibt ein eigenes Entschädigungsgesetz. Dem zu unrecht Inhaftierten steht Schadenersatz zu. Der liegt zwischen 20 und 50 Euro pro Tag, wobei Freiheit natürlich schwer in Geld zu bemessen ist“, so Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Dass über den 27-Jährigen überhaupt eine Untersuchungshaft verhängt wurde, ist laut Gericht jedenfalls gesetzeskonform.
War da nicht die Geschichte in der Bibel, mit Babyteilung und viele andere grausame Geschichten? Wo Anführer und Richter, damals schon zeigten, wie grausam Justiz und Rechtsstaat sein können. Alles Lotterie mit und ohne Gott!