Unabhängige Rechtsschutzkommission untersucht Vorgehen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
Der nächste Innenminister sollte unabhängig bleiben!
Vor zwei Tagen wurde bekannt, dass vom BAK im Rahmen von strafbehördlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von geheimen Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft die Sicherstellung und Untersuchung der Handys einer Angeordneten und einer Journalistin angeregt worden war.
Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn hat heute die im BAK-Gesetz vorgesehene unabhängige Rechtsschutzkommission um eine Sonderprüfung der Vorgehensweise des BAK ersucht.
Der Vorsitzende der Kommission hat bereits eine umgehende Prüfung zugesagt.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung werden die gebotenen organisatorischen sowie dienst- und disziplinarrechtlichen Veranlassungen zu treffen sein.
Beim Bundesminister für Inneres ist nach § 8 BAK-Gesetz die Rechtsschutzkommission zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Hinblick auf die Tätigkeit des BAK eingerichtet. Dieser gehören der Rechtsschutzbeauftragte nach § 91a SPG beim Bundesministerium für Inneres, Herr Univ.- Prof. Dr. Dr. Manfred Burgstaller und die beiden weiteren Mitglieder Dr. Robert Jerabek und Dr. Erich Weiß an.
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