Jetzt ist die Steuerreform beschlossene Sache

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Leitl zu Steuerreform: Beachtliche Fortschritte erreicht, aber noch weiterer Handlungsbedarf

In der parlamentarischen Behandlung sind Verbesserungen bei Konten-Einsicht, Registrierkassen und Abschreibungen nötig – Betriebe brauchen Investitionsanreize

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat in der Begutachtung der Steuerreform vor allem an den geplanten Gegenfinanzierungen Kritik geübt. Nach harten Verhandlungen in den vergangenen Wochen konnten in einigen Punkten Verbesserungen für die Betriebe erreicht werden, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl zum vorliegenden Regierungsbeschluss. Jetzt brauche es aber zusätzliche positive Signale für den Wirtschaftsstandort. So bleiben notwendige Strukturreformen etwa bei der Verwaltung oder im Pensionssystem ebenso auf der Tagesordnung wie Wachstums- und Investitionsanreize für Österreichs Betriebe: “Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Wer die Arbeitslosenzahlen senken will, muss Betriebe etwa durch eine Lohnnebenkostensenkung entlasten. “

Leitl: “Vor allem die ursprünglich geplanten Änderungen bei der Grunderwerbssteuer sind unseren Mitgliedern sauer aufgestoßen. Wir konnten nun sicherstellen, dass Betriebsübergaben bei Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar sind. Das ist ein echter Erfolg.” Vorgesehen ist nun ein Freibetrag von 900.000 Euro samt Staffelung bzw. alternativ eine Deckelung von 0,5 Prozent. Durch die wahlweise Verwendung etwa eines Immobilienpreisspiegels bei der Berechnungsmethode können kostspielige Gutachten vermieden werden. Vorgesehen ist auch das Ausblenden von Schulden bei der Übergabe im Familienverband.

Was den Tourismus betrifft, wurden bei den Mehrwertsteuersätzen notwendige Vereinfachungen geschaffen. So wird bei Pauschalangeboten das Frühstück mit 10 Prozent Mehrwertsteuer belastet, was nun gesetzlich geregelt ist. Leitl: “Das ist zumindest eine kleine Erleichterung für die Beherbergungsbetriebe.” Die prozentuelle Aufteilung der Kostensätze bei Halb- und Vollpension wird noch nach weiteren Gesprächen mit der Tourismusbranche in Richtlinien geregelt.

Die Gewährung von Mitarbeiter-Rabatten wurde deutlich verbessert. Die Steuerbefreiung wurde von bis zu 500 auf maximal 1000 Euro verdoppelt. Auch die Steuerbelastung bei Dienstfahrzeugen wurde entschärft.

Ein Erfolg konnte in der gewerblichen Sozialversicherung mit der Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige in der Krankenversicherung erzielt werden.
Gewerbliche Unternehmer mit geringen Einkünften müssen derzeit Krankenversicherungsbeiträge von einer Mindestbeitragsgrundlage, die bei 724,02 Euro monatlich liegt, entrichten. Das entspricht monatlichen Mindestbeiträgen in der Krankenversicherung von 55,39 Euro. Ab 1.1.2016 wird die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze bei Arbeitnehmern gesenkt, die derzeit 405,98 Euro monatlich beträgt. Dadurch werden geringverdienende Selbständige nur noch knapp über 30 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen – und das bei gleicher Leistung. Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von bis zu ca. 290 Euro. Gesamt bedeutet dies eine jährliche Entlastung von 40 Millionen Euro für Österreichs Selbständige.

Was die Errichtung eines Kontoregisters betrifft, zeigt sich Leitl erfreut über die breite Unterstützung der Wirtschaftspositionen. “Es ist uns gemeinsam mit etlichen anderen politischen Vertretern gelungen, einen ersten Rechtsschutzanspruch bei einer geplanten Konteneinsicht im Gesetz zu verankern. Das ist ein substantieller Fortschritt gegenüber den bisherigen Plänen, aber wir haben hier im Parlament noch weiteren Handlungsbedarf, um die Bürger und Betriebe vor Willkürakten zu schützen.”

Kritisch äußert sich Leitl zu den derzeit vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude: “Hier ist sicherzustellen, dass Investitionen durch unflexible verlängerte Abschreibungsdauern nicht verhindert werden.” Und auch die nun vorliegende Regelung zu den Registrierkassen ist nach wie vor nicht praxistauglich. Erste Verbesserungen gibt es aber: Neuanschaffungen und Umrüstungen von Kassensystemen sind nun im ersten Jahr voll abzugsfähig. Neu gibt es eine Zertifizierungsmöglichkeit bei Kassensystemen in größeren Betrieben. Leitl: “In den parlamentarischen Verhandlungen werden wir massive Anstrengungen unternehmen, um offenkundige Widersinnigkeiten noch zu beseitigen.”

 

 

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.