Nur einer darf noch, doch geht es nach der FPÖ darf der auch bald nicht mehr.
Van der Bellen: Streit um sein Raucher-Kammerl
Update: 10. 11. 2019:
Rauchverbot: Schon 1.161 Kontrollen
oe24:
Eine skurrile, von FP-Funktionären unterstützte Petition will kein Raucherkammerl in der Hofburg.
Seit Anfang des Monats ist das – von der FPÖ lange bekämpfte – Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Jetzt starteten einzelne blaue Funktionäre eine eher skurrile Racheaktion: Ziel ist das Raucherkammerl des Bundespräsidenten, das sie in der Hofburg vermuten.
Ein Salzburger FPÖ-Gemeinderat startete dazu vor wenigen Tagen die Online-Petition „Österreich fordert das Rauchverbot in der Hofburg“. Im Netz bekam die Aktion schließlich Aufmerksamkeit, als ein FPÖ-Gemeinderat aus Brunn am Gebirge sie online teilte.
Nicht sehr erfolgreich
Bei der blauen Initiative handelt es sich aber um einen Rohrkrepierer: 152 Unterschriften in fünf Tagen sammelte der FPÖ-Funktionär für seine Racheaktion wegen des Rauchverbots.
Rauchverbot: WK-Branchenvertretung fordert Rechtssicherheit für Gastronomiebetriebe.
Schwammiger Gesetzeswortlaut erlaubt keine verbindlichen Auskünfte für Wirte – Ministerium ist aufgefordert, endlich klare Richtlinien für die Vollzugsbehörden zu definieren.
Seit 1. November ist in Gastronomiebetrieben das Rauchen „in allen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen, ausgenommen Freiflächen“ gesetzlich verboten. Nach wie vor unklar ist, wie Gastronomiebetriebe solche „Freiflächen“ gestalten dürfen, damit sie noch den Bestimmungen des „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)“ entsprechen. „Wir haben hunderte Anfragen von Betrieben, denen wir keine verbindliche Auskunft geben können“, beklagt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), im Namen der Gastronomie-Obleute aller Bundesländer.
Pulker: „Eine Klarstellung dieses Gesetzesbegriffs haben wir bereits im Sommer 2017 bei der damaligen Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner gefordert. Obwohl uns diese auch immer wieder versprochen wurde, ist sie bis heute nicht erfolgt. Verweise auf Judikatur zur Raumdefinition helfen uns nicht weiter, da es eben nicht um Räume, sondern um Freiflächen geht.“
Rasch Klarheit im Sinne der rund 60.000 österreichischen Gastronomiebetriebe schaffen
Die Forderung der Branche wäre denkbar einfach zu erfüllen, indem die immer wieder geäußerte Rechtsmeinung in einem Erlass an die untergeordneten Vollzugsbehörden herausgegeben wird. Demzufolge wären alle nicht vollständig umschlossenen Einrichtungen (Pavillons, Lauben, Schirmbars, etc.) als Freiflächen einzustufen, wenn zumindest eine Seite vollständig geöffnet ist. Es gehört zu den Aufgaben des Ministeriums, einen geordneten Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und nicht durch unklare Vorgaben oder Nichthandeln Chaos bei den Betrieben zu hinterlassen. Diese sind durch das Rauchverbot ohnehin bereits stark belastet.
„Wie sollen Gastronomen rechtskonform handeln können, wenn nicht einmal die Verfasser des Gesetzes wissen, wie es zu vollziehen ist? Die rund 60.000 Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Gastronomie für etwaige Investitionsentscheidungen auf noch zu fällende höchstgerichtliche Judikatur zu verweisen, ist absolut inakzeptabel“, zeigten sich die österreichischen Gastronomie-Branchenvertreter einig.
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sieht Pulker auch in Hinblick auf rechtliche Begleitmaßnahmen für das Rauchen vor dem Lokal, um unverhältnismäßige Einschränkungen bei den Betriebszeiten zu vermeiden. „Es kann nicht sein, dass der Gastwirt für das Verhalten von Gästen außerhalb der Betriebsstätte zur Verantwortung gezogen wird, da er darauf praktisch keinen Einfluss hat“, so der Gastronomieobmann.
Quelle
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