Kickl: Gewaltverherrlichende Islamisten dürfen in Wien irren Hass gegen Frankreich verbreiten

chidioc / Pixabay

Demo-Organisator teilte begeisterte Postings über brennende Botschaft im Sudan und über Dschihad-Aufruf gegen Frankreich mittels Atombombe.

„Die Spitze des Innenministeriums und die Wiener Polizeiführung dürften aus dem Terroranschlag am Montag nicht viel gelernt haben.
Es ist schockierend, dass nur sechs Tage später heute radikale Islamisten vor der französischen Botschaft am Schwarzenbergplatz aufmarschieren und für einen Boykott Frankreichs demonstrieren dürfen“, kritisierte FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl und erinnerte daran, dass eine unter demselben Motto angemeldete Demo in Frankfurt am Main untersagt wurde.

„Es ist hier mit einer gefährlichen Ansammlung radikaler Islamisten zu rechnen.
Einer der auf dem Demoaufruf vermerkten Organisatoren verbreitet auf Facebook übelsten Hass gegen Frankreich“, so Kickl. In den letzten Tagen habe der Mann, der laut Medienberichten einen Sozialhilfeverein in Neunkirchen leitet, mehrere gewaltverherrlichende Postings auf Facebook geteilt. Darunter befanden sich ein Video, in dem die französische Botschaft im Sudan in Brand gesetzt wurde, sowie ein Ausschnitt aus einer hasserfüllten Rede, die offenbar am 23. Oktober im pakistanische Lahore gehalten wurde, samt dem Begleittext „Holt die Atombombe raus… Erklärt den Dschihad gegen Frankreich!“

„Dass solchen Personen in Wien die Abhaltung einer Demonstration genehmigt wird, zeigt einmal mehr die Unfähigkeit im Bereich des Verfassungsschutzes, sonst müsste die Radikalität des Veranstalters dort längst bekannt sein. Es zeigt aber auch die Feigheit des polizeilichen Führungspersonals, das zuletzt noch händeringend das Verbot einer Demonstration von rund 200 Gegnern der Corona-Maßnahmen verlangt hat“, sagte Kickl, sah aber auch ÖVP-Innenminister Nehammer und seine Spitzenbeamten im Innenministerium in der Pflicht, auf ein sofortiges Verbot dieser gefährlichen Kundgebung hinzuwirken.

Die FPÖ werde das dokumentierte Material von der Facebook-Seite des Mitorganisators nun umgehend der Polizei übermitteln, „und wir erwarten eine rasche Prüfung und das Setzen der nötigen Schritte, die nur im Verbot der Kundgebung liegen können“, sagte der FPÖ-Klubobmann.

FPÖ – Amesbauer: Kurzens Islamgesetz ist größtes Hindernis für Schließung radikaler Moscheen

Egal welches „Bauernopfer“ jetzt gefunden wurde – Nehammer muss auch weg! Egal welches „Bauernopfer“ jetzt gefunden wurde ­– Nehammer muss auch weg!

„Die medial inszenierte Schließung zweier radikaler Moscheen in Wien kommt zu spät und sie geht viel zu wenig weit“, kommentierte FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Hannes Amesbauer die soeben von den ÖVP-Ministern Nehammer und Raab bekanntgegebene Aktion. „Die Moscheen müssen ja längst überwacht worden sein – und es können auch nicht die einzigen sein. Ich erinnere nur daran, dass auch die Hälfte der Grazer Moscheen erwiesenermaßen islamistisch orientiert ist“, so Amesbauer.

„Ich erinnere aber auch daran, wie der letzte Versuch von Moscheenschließungen durch Kanzler Kurz 2018 ausgegangen ist. Kaum eine Woche später waren alle wieder offen und die Schließung wurde sogar als rechtswidrig aufgehoben. Das größte Hindernis, gegen die Brutstätten des islamistischen Terrors entschlossen vorzugehen, ist nämlich das zahnlose Islamgesetz, das aus der Feder des heutigen Kanzlers und der Integrationsministerin Raab stammt. Dieses zu verschärfen und zusätzlich endlich ein Verbotsgesetz gegen den radikalen Islam durchzusetzen, wäre längst geboten. Aber genau das verhindert die ÖVP seit Jahren und ist somit der politische Wegbereiter der islamistischen Gefährder“, so Amesbauer.

Kritik kommt vom freiheitlichen Sicherheitssprecher auch an den personellen Konsequenzen aufgrund des nun immerhin eingestandenen Totalversagens bei der Überwachung des späteren Attentäters. „Der Leiter des LVT Wien ist sicher nicht hauptverantwortlich für die tödlichen Fehler, die hier gemacht wurden. Sowohl der Hinweis aus der Slowakei als auch der Auftrag, das Treffen zweier deutscher Islamisten mit dem späteren Terroristen von Wien zu überwachen, liefen über die Schreibtische im BVT. Dort sollte der Innenminister die Verantwortlichen suchen und finden und mit ihnen zurücktreten“, forderte Amesbauer.

Und dies in schwersten Coronazeiten, wo man anderen verbietet, unter Strafe verbietet auf die Straße zu gehen! Thema Ausgangssperre, Lokalschließungen etc:

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.