Es geht um die Obdachlosenmorde, der Beschuldigte und nun verurteilte, fühlte sich wüst beschimpft von diversen Medien!
Er selbst soll ja mittlerweile zu rund 12 Jahren Haft verurteilt sein. Für uns Medien gilt natürlich weiter die Unschuldsvermutung.
Klage gegen diverse Medien (Mediengesetz) Es wird wieder teuer
Soviel können die gar nicht an ihren Blättern verdienen, wie die abgestraft werden!
Natürlich gilt auch die Unschuldsvermutung für diverse Medien: Was Anwälte nicht wissen und Richter schon gar nicht: Wildwuchs (Mediengesetz)
Er soll Obdachlose ermordet haben, es gilt die Unschuldsvermutung.
9 Messerstiche! Teenie-Killer wollte sein Opfer umarmen
Schreibt etwa HEUTE: Wollte angeblich Opfer umarmen? Es gilt die Unschuldsvermutung
Andere schreiben von Obdachlosenkiller, solche Worte können teuer werden!
Urteil: 12 Jahre Haft für Obdachlosen-Killer
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