Klare Abfuhr für Zugriff der „schwarzen Krake“ auf oberste Datenbehörde

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Klare Abfuhr für Zugriff der „schwarzen Krake“ auf oberste Datenbehörde ist ein demokratiepolitisch wichtiger Schritt – Forderung von FPÖ-Entschließungsantrag wurde durchgesetzt.

„Mit dem heute bekannt gegebenen Aus für Vorabmeldungen an das Bundeskanzleramt wurde nun der totale Zugriff der ‚schwarzen Krake‘ auf die Statistik Austria als oberste Datenbehörde gestoppt. Diese Entscheidung ist von höchster demokratiepolitischer Bedeutung, da der Kodex für Statistikämter die Gleichbehandlung aller Nutzer vorsieht und damit dem Bestreben von Kurz und Co., sich als Regierung jeglicher Kontrolle zu entziehen, in diesem Bereich eine klare Abfuhr erteilt wurde.
Damit konnte die zentrale Forderung meines freiheitlichen Entschließungsantrages für ein COVID-19-Transparenzpaket, welcher in der Budgetsitzung des Nationalrats letzte Woche von Schwarz und Grün niedergestimmt wurde, letztendlich durchgesetzt werden. Die Statistik Austria muss unabhängig bleiben und genauso muss allen weiteren Versuchen, diese in die schwarze PR-Maschinerie einzubauen, entschieden entgegengetreten werden!“, kommentiert FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA die heutige Entscheidung des neuen Statistik Austria-Chefs Tobias Thomas und gratuliert diesem.

FPÖ – Stefan: Abhör-Eklat bei Gericht

Aktuellen Medienberichten zu Folge dürften am Wiener Landesgericht vertrauliche Gespräche von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten, Journalisten aber auch des Publikums ohne deren Wissen oder Einverständnis durchgeführt worden sein. Dazu äußerte sich der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan in einer ersten Stellungnahme: „Die jüngsten Erkenntnisse aus dem Buwog-Verfahren habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen. Angeklagte, Anwälte, Journalisten, Staatsanwälte, Zeugen und Besucher müssen darauf vertrauen dürfen, dass das Gericht Vorsorge trifft, dass nur von der Verhandlung selbst, nicht aber vor Beginn und während der Pausen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden.“

„Aufnahmen der Hauptverhandlung dürfen nur diesen Zeitraum betreffen. Gespräche und Telefonate in den Pausen und vor Beginn sind nicht Bestandteil der Hauptverhandlung.Es ist ein wichtiger Grundsatz, dass man darauf vertrauen kann, als Angeklagter vertraulich mit seinem Rechtsanwalt sprechen zu können, ähnliches gilt natürlich für die journalistische Arbeit. Bild- und Tonaufnahmen außerhalb der Hauptverhandlung erfolgten wohl ohne rechtliche Grundlage.“, so Stefan.

„Nach einer ersten Einsicht und Beurteilung kann man wohl von einem Justizskandal sprechen und das ausgerechnet in einem der teuersten und aufwendigsten Prozesse der letzten Jahre“, betonte Stefan.

 

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