Kunden müssen Kassenbon aufheben sonst machen sie sich strafbar

Wahnsinn
Foto: pixabay, zib

Egal was und wo sie einkaufen, in Zukunft muss jeder Kunde den Kassenbon aufheben, sonst macht man sich strafbar und bekommt eine empfindliche Strafe der Finanz.

Als Rot/ Schwarz an der Macht war. Unter einem Roten Bundeskanzler.

Steuerfahnder könnte vor Tür warten: Wahnsinn Politik: Das war am 19. Mai 2015. Viele wurden damals gleich vor dem Geschäft bestraft. So etwas darf man nie vergessen.

Die in der Steuerreform verankerte Registrierkassenpflicht hat nicht nur Auswirkungen auf Firmen und Geschäfte, auch die Kunden müssen sich dadurch auf Veränderungen einstellen. Der Kassenbeleg muss künftig immer – auch bei kleinen Einkäufen wie etwa einem schnellen Kaffee oder einer Wurstsemmel – aufbewahrt werden, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Dienstag.

Nach dem neuen System kann vor der Geschäftstür ein Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. Damit soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Denn zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Belegannahmepflicht für Konsumenten. Das Ganze erinnert an „italienische Verhältnisse“, wobei Sanktionen wie anfänglich in Italien nicht vorgesehen sind.

Auch in Italien sind die Geldstrafen für den Käufer seit mehr als zehn Jahren abgeschafft. Die Regierung setzte dort auf ein erzieherischen Effekt, denn kaum jemand will wohl mit einem Finanzbeamten zurück ins Geschäft oder Lokal gehen, um dort zu klären, ob steuerlich alles seine Richtigkeit hat – mehr dazu

Der Fahrplan zur Steuerreform
Präsentiert wird das Gesamtpaket der Steuerreform aller Voraussicht nach schon am Dienstag im Ministerrat. Die Gesetzestexte sollen im Anschluss veröffentlicht werden und in Begutachtung gehen. Ihren Zeitplan wil…


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