„Die Politik will offenbar Gerichte bei nicht-gefälligen Urteilen entmachten. Anders ist dieses Ansinnen der Landeshauptleute kaum zu interpretieren. Die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte 2014 war immens wichtig, um einen effizienten Rechtsschutz in Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. Es darf hier keinen Schritt zurück geben“, reagiert der Klubobmann der Grünen OÖ LAbg. Gottfried Hirz auf die Forderung der Landeshauptleute, Entscheidungen zu Umweltinteressen nicht Gerichten, sondern allein der Politik zu überlassen.
Die Landesverwaltungsgerichte haben sich bestens bewährt. Sie verkürzen Verfahrensdauern, indem sie gleich in der Sache selbst entscheiden und diese nicht bloß aufheben, wenn eine behördliche Entscheidung fehlerhaft war. Das Hin und Her zwischen Verwaltung und Gericht wird so vermieden. Verwaltungsgerichte können selbstverständlich ohnehin nur im Rahmen der Gesetze entscheiden und das nur dann, wenn die Vorinstanz diesen Entscheidungsspielraum nicht richtig wahrgenommen hat.
Hirz: „Von dieser bewährten Struktur abzugehen, wäre ein fataler Fehler. Es kann nicht sein, dass wegen eines nicht genehmen Urteils die volle Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte über Bord geworfen wird. Das Bild ist verheerend: Wenn ein Gericht nicht so entscheidet, wie es die Politik will, soll es entmachtet werden – das ist ein fatales Ansinnen dem wir Grüne entschieden entgegentreten“.
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