Lebenslänglich für Grafen

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Lebenslänglich, nicht rechtskräftig, lautet das Urteil gegen den Grafen, der seine Familie auslöschte.

Urteil: lebenslange Haftstrafe
Die Geschworenen entschieden nach rund zweieinhalbstündiger Beratung hinsichtlich der Schüsse auf die 87 Jahre alte Stiefmutter einstimmig auf Mord. In Bezug auf die Tötungen des Bruders und des Vaters fiel das Stimmverhältnis sechs zu zwei aus. Bei der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters Martin Bodner die mehrfache Tatbegehung und die Tötung zweier Angehöriger sowie einer wehrlosen Person erschwerend aus. Mildernd wurden der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet.

Ob man Einspruch gegen dieses Urteil erwäge?