Mahrer begrüßt Genehmigungsfreistellungsverordnung für Kleinbetriebe

ÖVP

„Großer Wurf“ für Kleinbetriebe – 1400 Genehmigungsverfahren weniger pro Jahr bringen Unternehmen und Behörden eine Ersparnis von 7 Millionen Euro

Eine Verordnung von Standortministerin Margarete Schramböck entbindet tausende Klein- und Kleinstbetriebe von der Verpflichtung, für ihre Anlagen eine behördliche Genehmigung einzuholen.
Künftig genügt die baurechtliche Genehmigung für das Gebäude und die Gebäudenutzung. „Damit ist ein großer Wurf gelungen. Es wird ein wichtiger Deregulierungsschritt gesetzt, der die so notwendigen unternehmerischen Freiräume erweitert“, freut sich Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer.

 Das Konzept zur Genehmigungsfreistellungsverordnung hat die WKÖ im Zusammenwirken mit Behördenvertretern entwickelt. Der Ausbau der Befreiung von der Genehmigungsbürokratie bereits Teil des Regierungsprogramms. Schon der erste Schritt im Jahr 2015 ist in der Praxis auf positive Resonanz gestoßen.

Erleichterung für Lebensmittelhandel und Beherbergungsbetriebe

 Die Freistellung betrifft Einzelhandelsbetriebe mit maximal 600 m2 Betriebsfläche, Beherbergungsbetriebe bis 30 Betten, kleine Schneidereien, Dentalstudios und zahntechnische Labors, Eissalons mit und ohne Gastgarten. Die ungerechtfertigte Diskriminierung des Lebensmittelhandels ist nunmehr aufgehoben. Bisher musste jeder noch so kleine Lebensmittelhändler eine eigene Anlagengenehmigung beantragen.

 Alle befreiten Betriebe benötigen in Zukunft neben der Baubewilligung keine gesonderte gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung, das heißt, es entfällt das komplette Verfahren von der Antragstellung mit den beizulegenden Antragsunterlagen, über die Sachverständigengutachten, den Erörterungs- oder Verhandlungstermin, bis hin zum Bescheid und den Auflagenvorschreibungen.

 Die WKÖ schätzt den Entlastungseffekt der Verordnung auf jährlich 1.000 Neugenehmigungs- und 400 Änderungsverfahren. Rund 10.000 Betriebsstandorte werden österreichweit aus der Genehmigungspflicht für Änderungen der Anlagen entlassen.

Die zusätzliche jährliche Ersparnis für Wirtschaft und Behörden wird mit etwa 7 Millionen Euro angenommen. In Kombination mit der ersten Befreiungsverordnung, die Dienstleistungs- und Handelsbetriebe betraf, erreichen die jährlichen Einsparungen auf Unternehmens- und Verwaltungsseite rund 15 Millionen Euro.

 Österreichweite Vereinheitlichung und mehr Rechtssicherheit

 Österreichweit gelten künftig die gleichen Voraussetzungen für die Schwellen der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht. Vor der durch die WKÖ initiierten Genehmigungsfreistellung variierte die Handhabung von Bezirk zu Bezirk und von Bundesland zu Bundesland. „Die neue Verordnung bringt den Betrieben, die bisher unter dem Damoklesschwert einer Bestrafung wegen fehlender Genehmigung arbeiteten, durch die scharfe Grenzziehung endlich Rechtssicherheit“, betont Mahrer.

Positiver Effekt für alle Betriebe

Auch die Mittel- und Großbetriebe profitieren von der Deregulierung: Da die Behörden nun weniger Verfahren führen müssen, haben sie mehr Zeit für die verbleibenden Fälle. „Die Verordnung hat somit einen positiven Effekt für alle Betriebe. Das ist ein typisches Beispiel für eine gelungene Verwaltungsreform: die Reduktion der Fallzahlen geht einher mit einer Erhöhung der Schlagzahl“, resümiert Mahrer.

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