Mord an schwangerer Frau in Kärnten – Unschuldiger nach wie vor in Haft

Sissi Furgler Fotografie Fotocredit: Dr. Christine Lanschützer
Dr. Christine Lanschützer, Verteidigerin in Strafsachen in Graz | Sissi Furgler Fotografie Fotocredit: Dr. Christine Lanschützer

Ein hochinteressanter Artikel.

Stellungnahme der Verteidigerin

Am Montag findet die Haftverhandlung in der Mordsache statt.

Das nunmehr endlich eingeholte DNA Gutachten über die Spur eines unbekannten männlichen Individuums vorne am Hosenbund und an der oberen Innenseite des Hosenbeins des Opfers schließt sämtliche Gelegenheitspersonen, die nach der Tat vor Ort waren,nämlich Gerichtsmediziner, Ermittler, Rettungspersonal, aus.

Es kommt daher jedenfalls ein anderer Täter mit höherer Wahrscheinlichkeit in Betracht.

Das eingeholte Mobilfunkgutachten ist unschlüssig, weil mit der vorliegenden Rufdatenrückerfassung unvereinbar. Hätte sich der Beschuldigte beim Aufbau seines ersten Gespräches in Tatortnähe aufgehalten, wäre es ihm unmöglich gewesen, 3 1/2 Minuten später bereits 15 km weiter vor dem Oswaldibergtunnel eingeloggt zu sein. Bei der Hinfahrt telefonierte der Beschuldigte, eingeloggt beim Sender Oswaldiberg West. Die Durchfahrtszeit durch den Tunnel ergibt sich klar aus dem Umstand, dass keine Einloggung beim Sender Oswaldiberg West bei der Rückfahrt des Beschuldigten aufscheint, sondern zwischen der Einloggung in Weißenstein und in Villach 2 1/2 Minuten liegen, die der Durchfahrtszeit des 4370m langen Tunnels bei 100 km/h entsprechen.

Weitere, entlastende Details können derzeit nicht dargestellt werden, da sie die Verfolgung des wahren Täters erschweren würden.

Gegen die Verweigerung der von der Verteidigung beantragten Tatrekonstruktion und die Unterlassung der Rufdatenrückerfassung des Opfermobiltelefones sowie einseitige Ermittlungen nur gegen den Beschuldigten trotz ungeklärter DNA Spur wurde Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben und die Enthaftung des Beschuldigten beantragt.

Schwangere Freundin getötet

Das schrieb die Kronen Zeitung.

Es wird nun sehr interessant um den Mord, des schwangeren Opfer. Wird man der Rechtsanwältin recht geben?

Quelle
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