28 Milliarden schwer, soll dieses neue Entlastungspaket für Österreich sein, so die Regierung. Natürlich werden auch wir weiter beobachten.
Mit Jänner 2023 soll die kalte Progression Geschichte sein?
Die ÖVP und Grün Regierung soll das größte Rettungspaket für Österreich geschnürt seit, seit 30 Jahren soll man so etwas nicht mehr gesehen haben.
Rettungsschirm für Österreich?
Wir werden dies weiter beobachten: Doch dieser Schritt ist sicherlich wichtig und hier sollten alle am selben Strang ziehen und für noch mehr Stabilität sorgen statt zu streiten.
Die SPÖ die nur kritisieren und schimpfen kann und selbst 30 Jahre Regierung, nein Sorry, 40 Jahre war die SPÖ in der Regierung und nichts zusammen gebracht hat.
Unter der Regierung Kreisky hat man mehrere Dinge gut geschafft, doch es war vorbei. Grund Zwentendorf, dieses Thema begleitet uns bis heute.
Skandale durch die SPÖ folgten: Skandale, die große Auswirkungen hatten und dann 2017 saß die SPÖ nicht mehr in der Regierung.
Seit dem versuchte diese die Regierung zuerst Türkis/ Blau – ab 2019 Türkis/ Grün. 2022 die alte ÖVP Schwarz/ Grün zu stürzen und Neuwahlen zu erzwingen und alles schlecht machen, was diese Regierung erreichen will.
Quelle Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.
Disclaimer
Bitte beachten Sie den Disclaimer zum Medienrecht. Klicken Sie hierzu auf "Mehr anzeigen"
UPDATE: § 17 ECG seit 16.02.2024 weggefallen.
Wir lassen den Disclaimertext dennoch so stehen, bis sich die Justiz im klaren ist, wodurch dieser und etliche weitere, damit zusammenhängende Paragrafen ersetzt werden. Dzt. herrscht auch in dem Bereich rechtsfreier Raum. D.h. noch mehr Spielraum für das sog. "Richterrecht", welches alleine aufgrund schwammiger Gesetze gewisse Parteien bevorzugen kann.
Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
Die Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
- "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
- "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
- "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
- "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.