Nach D: Jetzt wird auch Offenlegung der Kirchenvermögen in Ö gefordert

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Initiative gegen Kirchenprivilegien: Alle anerkannten Religionsgemeinschaften sollen ihr Vermögen transparent machen.

In Deutschland hat das Erzbistum München und Freising sein Vermögen offengelegt: Mit 6,3 Milliarden Euro dürfte es zu den reicheren Diözesen weltweit gehören. Während man in Deutschland nach dem Skandal um den Luxusbischof Tebartz van Elst um Transparenz bemüht ist, schweigen Österreichs Bischöfe weiterhin zu ihren Vermögenswerten. Dabei hat bereits 2012 der Kirchenvermögensexperte Carsten Frerk in seinem Buch “Gottes Werk und unser Beitrag” aufgedeckt, dass Österreichs Kirche ein seriös geschätztes Vermögen von mindestens 4,5 Milliarden EUR besitzt. Geschätzt deswegen, weil über die tatsächlichen Besitzverhältnisse keine Auskunft erteilt wird.

Überall wird gespart. Nur nicht bei den Religionsgemeinschaften.

Doch die Initiative gegen Kirchenprivilegien möchte das kirchliche Vermögen auch hierzulande ans Licht befördern: „Es freut uns, dass nun endlich Bewegung in ein Thema von allgemeinem Interesse kommt“, sagt DDr. Christian Fiala von der Initiative. „Immerhin leistet der österreichische Steuerzahler rund 3,5 Milliarden Euro jährlich an Transferleistungen und fördert Begünstigungen an Österreichs Kirchen. Das ist angesichts von deren gigantischen Vermögenswerten nicht einzusehen. Im Sozial- und Bildungsbereich wird gespart, der Mittelstand ächzt unter der Steuerlast, nur die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden weiterhin großzügig finanziert.“ Fiala erinnert an kostenlose Belangsendungen im ORF, Förderungen aus der Denkmalpflege, Steuerbefreiungen für Immobilien, sogar die Gehälter von 1.250 Kirchenbediensteten werden vom Steuerzahler (nach Beamtengehaltsschema Kategorie A) getragen, ebenso die christlichen und evangelischen Fakultäten bzw. deren Kindergärten, Privatschulen und Pädagogische Hochschulen.

Öffentliches Interesse an Offenlegung

„Wenn eine Organisation wie die Kirche derart hohe Vermögenswerte besitzt und gleichzeitig umfangreiche staatliche Förderungen direkt oder indirekt lukriert, gibt es ein berechtigtes Interesse des Steuerzahlers, zu erfahren, wohin diese Gelder wandern. Weiterhin ungeklärt ist beispielsweise auch die Höhe der bischöflichen Privatbesitztümer, Mensalien genannt: Im letzten Jahr hat die Initiative gegen Kirchenprivilegien eine umfassende online-Darstellung dieser Vermögen, die den Bischöfen für ihren privaten Gebrauch zur Verfügung stehen, veröffentlicht: Der Kärntner Bischof Schwarz beispielsweise verfügt über landwirtschaftlichen Besitz im Wert von geschätzten 65 Millionen EUR, zu seinem Bistum Gurk zählt etwa das Stift St.Georgen am Längsee, mit 30.000 m2 Parkanlage, ebenso die EVP Energieversorgung Pöckstein, sowie das Bischofsschloss Straßburg. Und an Kardinal Christoph Schönborn wurde bei Amtsübernahme ein geschätztes Vermögen von rund 152 Mio EUR übergeben, bestehend aus tausenden Hektar Ländereien (samt dazugehörigen EU-Agrar- Subventionen) und 14 Jagdgebieten, Immobilien u.v.m. Zum Vermögen des

Kardinal zählt auch jene Geheim-Stiftung, die im Weinviertel des Landgrabbings beschuldigt wird. „Schönborn stellt sich gerne als bescheidener Kirchenmann dar, in Wirklichkeit zählt er zu den 100 reichsten Österreichern“, kommentiert Fiala von der Initiative gegen Kirchenprivilegien. www.kirchen-privilegien.at/vermoegen/mensalgueter-oesterreich/

Auch in Deutschland wird getrickst

Auch die Situation in Deutschland ist nach wie vor nicht transparent genug, befindet Kirchenvermögensexperte Frerk: „Das ist nur der Finanzbericht für den Rechtsträger Erzbistum München (KdöR), drei ausgegliederte Stiftungen – ein Trick, um das Vermögen des Erzbistums kleiner erscheinen zu lassen, da diese drei selbständigen Stiftungen vom Generalvikar kontrolliert und von der Finanzkammer verwaltet werden“, sagt Frerk „Die gesamten Pfarreien, die Vielzahl katholischer Stiftungen und Verbände, die Ordensgemeinschaften, etc., das alles ist nicht darin erfasst. Außerdem wird nach dem Handelsgesetzbuch bilanziert, d. h. alle Immobilien werden linear abgeschrieben und haben nach 30-40 Jahren nur noch einen unrealistischen „Erinnerungswert“ von 1 Euro. Alle Firmenbeteilungen wurden nur mit dem Stammkapital und nicht mit dem realen Vermögenswert des Firmenbesitzes veröffentlicht. Beispielsweise wurde der Kauf von Daimler-Aktien mit dem Einkaufswert von 1960 bilanziert, da ist also noch sehr viel Luft nach oben drin.“ www.kirchen-privilegien.at www.kirchenfinanzierung.at

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.