Nationalrat: Deutschförderklassen kommen ab Herbst 2018

Bildung
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Bildungsminister Faßmann will mit Sprachförderung für Chancengerechtigkeit sorgen, Opposition befürchtet Ausgrenzung von SchülerInnen.

Alles ist aber beschlossen: Zurück bleibt ein langer Wortsalat. Die Opposition hatte wieder einmal keine Chance. Nur Stress im Nationalrat. Weil TÜRKIS/BLAU konnten alles allein fest machen, die Stimmen genügten. Die Kraft der Mehrheit durch TÜRKIS/ BLAU. Die Opposition verliert immer mehr an Boden. Auch die EU Abgeordnete von den NEOS zieht sich bereits zurück. Bzw. Ist auf Rückzug. Angelika Milnar.

SchülerInnen mit Deutschförderbedarf werden ab kommendem Schuljahr in eigenen Klassen unterrichtet. Das beschloss heute der Nationalrat mehrheitlich nach einer heftigen Debatte, bei der Bildungsminister Heinz Faßmann betonte, ein bildungspolitisches Problem wie die mangelhafte Deutschförderung an Schulen brauche eine rasche Lösung. Ziel der neuen Maßnahme sei, Startnachteile auszugleichen und für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Keinesfalls richte er Deutschförderklassen ein, um Kinder zu separieren, wie es ihm von der Opposition vorgeworfen wurde. SPÖ, NEOS und Liste Pilz plädierten für eine genauere Behandlung der Gesetzesmaterie, blieben mit ihrem Antrag jedoch in der Minderheit. Die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ erklärten, gemeinsam mit BildungsexpertInnen habe man das Sprachförderkonzept eingehend erörtert. Es gehe darum, das Sprachniveau an öffentlichen Schulen deutlich zu heben.

Faßmann: Besuch der Deutschförderklassen so kurz wie möglich

Als teilintegrative, altersmäßig abgestufte und zeitlich begrenzte Lösung, beschrieb Bundesminister Faßmann das Konzept der Deutschförderklassen und -kurse. Außerordentliche SchülerInnen würden künftig je nach Sprachstand zielgerichtet gefördert, wobei die Schulen in ihrer Autonomie gesetzliche Eckpunkte zur Umsetzung erhielten. Sobald SchülerInnen ausreichend Deutsch könnten, würden sie ganz in die Regelklassen kommen, hob Faßmann die temporäre Gestaltung der Maßnahme hervor. In weniger sprachsensiblen Fächern hätten sie schon davor die Möglichkeit, Kontakte mit den KollegInnen der Regelklasse zu knüpfen. Internationale Beispiele zeigten das Funktionieren dieser Methode, verwies er etwa auf die Berliner “Willkommensklassen”. Zur optimalen Sprachförderung gehöre natürliche eine möglichst früh ansetzende Deutschförderung schon im Kindergarten, räumte der Minister ein und kündigte eine Verfassungsvereinbarung mit den kompetenzrechtlich zuständigen Bundesländern an. Dennoch dürfe bei der Optimierung der schulischen Sprachförderung nach eigenen Lehrplänen keine Zeit mehr verloren gehen.

SPÖ, NEOS und Liste Pilz orten mehr Gesprächsbedarf zur Deutschförderung

Sonja Hammerschmid (SPÖ), Matthias Strolz (NEOS) und Stephanie Cox (PILZ) begründeten ihre Ablehnung des Schulrechtspakets mit der aus ihrer Sicht unwissenschaftlichen und unausgegorenen Gestaltung des Gesetzesvorschlags. Wissenschaftlich sei unbestritten, dass die beste Förderung von Kindern beim Spracherwerb in den Regelklassen erfolgt, so Hammerschmid. Das habe auch der von der ÖVP nominierte Experte im Hearing zur Sprachförderung betont. An der vorliegenden Novelle kritisierte sie, vieles sei noch unkoordiniert: Ungewissheit bestehe bei Organisation und Planung der neuen Maßnahme, zumal die Evaluierung der bisherigen Sprachstart- und -förderguppen nicht mehr vorgesehen sei. Die Integration von SchülerInnen werde eingeschränkt, befürchtete Hammerschmid, da die Zahl von SprachlehrerInnen und SchulpsychologInnen bzw. SozialarbeiterInnen abnehme. Die Bundesländer hätten folglich die “Notbremse” gezogen und weitere Konsultationen verlangt. In Richtung FPÖ sagte die SPÖ-Bildungssprecherin, sie habe als Bildungsministerin bereits Maßnahmen für ein chancengerechtes Schulwesen gesetzt, die nun alle “weggewischt” würden.

NEOS-Klubobmann Strolz befand, angesichts der 1,1 Millionen SchülerInnen bildeten die geplanten 80 zusätzlichen Förderklassen lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein. Nach Expertenmeinung sollte die Klassengröße auf 15 TeilnehmerInnen beschränkt werden, dennoch gebe es eine Höchstgrenze von 25 im Gesetz. Die Regierung löse das Problem nur symbolisch. Minister Faßmann müsse heute einen unausgegorenen Regierungsvorschlag präsentieren, “das ist unredliche Politik”. Die NEOS hätten keine dogmatische Haltung, und könnten auch temporären homogenen Klassen etwas abgewinnen. Allein, es brauche eine echte schulautonome Herangehensweise und ausreichende Unterstützung von Brennpunktschulen. Letztendlich sollte die Sprachförderung schon in den Kindergärten einen höheren Stellenwert erhalten, sodass die erforderlichen Deutschkenntnisse bei Schuleintritt vorhanden sind.

Alle Kinder sollten ausreichend Deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können, umschrieb Cox das allgemeine Credo. Mit den Deutschförderklassen nach dem derzeitigen Modell könne dies aber nicht erreicht werden. So seien zahlreiche Rückmeldungen zum Gesetzesvorschlag in der Regierungsvorlage nicht beherzigt worden, etwa was die Ablehnung von zweijähriger Segregation der Kinder betrifft. Natürlich bestehe großer Handlungsbedarf, bestätigte sie Faßmanns Sicht, doch fehlt für sie eine durchdachte Handlungsanleitung zur Problemlösung. Sie verlangte vor diesem Hintergrund eine getrennte Abstimmung über die Gesetzesvorlage, die das Plenum nach der Debatte durchführte.

Für Nurten Yilmaz (SPÖ) ist es unerklärlich, dass Wissenschafter Faßmann das Deutschförderklassen-Gesetz vorgelegt hat. Kinder die Schulreife wegen mangelnder Deutschkenntnisse abzusprechen und sie in eigenen Klassen zu segregieren, ist in ihren Augen unerhört. Anhand ihrer eigenen Geschichte schilderte Yilmaz, wie sie als Kind ohne Deutschkenntnisse nach Österreich kam und hier im Kontakt mit Gleichaltrigen die Sprache erlernte. Gleichermaßen lehnt ihr Parteikollege Walter Bacher das neue Deutschförderkonzept dezidiert ab. Kinder würden dadurch voneinander getrennt werden, anstatt ihnen eine optimale Sprachförderung zu geben, für die es einzig mehr Ressourcen an den Schulen brauche.

ÖVP und FPÖ sehen Deutschpflicht als Grundlage für Integration

Die Beherrschung der Unterrichtssprache als Voraussetzung für die Teilhabe am Unterricht sowie für eine erfolgreiche Integration in Österreich hoben die ÖVP-Mandatare Rudolf Taschner und Alois Rosenberger sowie ihre Freiheitlichen Kollegen Wendelin Mölzer und Gerald Hauser in der Diskussion hervor. Taschner unterstrich in diesem Zusammenhang neuerlich den Handlungsbedarf bei der schulischen Sprachförderung. Viele Kinder würden die Schule verlassen, ohne Deutsch zu können. Das neue Gesetz sorge nun dafür, dass alle Kinder, die dem Regelunterricht aufgrund von Sprachdefiziten nicht folgen können, in Deutschförderklassen intensiv unterstützt werden. Eine wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme sei sichergestellt

Die FPÖ-Abgeordneten Mölzer und Hauser verdeutlichten, zu den über 1.000 Deutschklassen würden mit dem Schulrechtspaket 80 zusätzliche eingerichtet. Österreichs PädagogInnen hätten schon bisher trotz sozialdemokratischer Bildungspolitik Außerordentliches geleistet, so Mölzer. Jetzt erhielten sie nach freiheitlicher Maßgabe Unterstützung im Umgang mit zugewanderten SchülerInnen. Insgesamt sei das Land mit einer “verfehlten Integrationspolitik” konfrontiert, meinte er, doch auch die damit verbundenen Probleme werde die aktuelle Regierung lösen. Ansetzen wolle man schon in der Elementarpädagogik. Hauser sagte, ein Drittel der heimischen SchülerInnen könne nach Schulabschluss nicht sinnerfassend lesen. Die Zahl der RisikoschülerInnen steige, die Talente gingen zurück, daher “brauchen wir eine Änderung in der Bildungspolitik”. Der SPÖ warf er vor, eine verantwortungslose Politik gegenüber den Kindern und Jugendlichen zu betreiben, das zeige sich an den zahlreichen sogenannten Brennpunktschulen in Wien

TeilnehmerInnen in Deutschförderklassen würden keineswegs separiert, wies ÖVP-Abgeordneter Rosenberger wie der Minister derartige Vorhaltungen zurück. Immerhin könnten die dortigen SchülerInnen in Fächern wie Zeichnen oder in den Pausen mit der Regelklasse zusammen sein: Das Thema Deutschförderklassen habe das Parlament umfassend behandelt, unterstrich Angelika Kuss-Bergner (ÖVP). Im Unterrichtsausschuss-Hearing mit ExpertInnen sei klar geworden, ein integrativer Unterricht in Klassen, in denen der Großteil der SchülerInnen eine andere Muttersprache als Deutsch hat, sei unmöglich. Außerdem zeigten Ergebnisse der Bildungsstandardtestungen, dass Kinder mit Migrationshintergrund regelmäßig einen massiven Wissensrückstand aufweisen, erteilte sie einer Weiterführung der bisherigen schulischen Sprachförderung eine Absage.

(FPÖ) konfrontierte in ihrer letzten Wortmeldung im Plenum die SPÖ mit der Feststellung, viele sozialdemokratische Parteimitglieder schickten ihre Kinder in Privatschulen. Öffentliche Brennpunktschulen könnten eben wegen der Sprachbarrieren weder zugewanderten noch österreichischen SchülerInnen die Bildung bieten, auf die sie Anspruch hätten. Illusorisch ist für sie die von SPÖ-Seite geforderte Verteilung von nicht-deutschsprachigen SchülerInnen in unterschiedliche Regelklassen, da gerade in öffentlichen Schulen der Ballungsräume kaum noch Kinder mit Deutsch als Erstsprache säßen.

Flüchtlinge mit Aufenthaltsberechtigung sollten ausreichend über Deutschkenntnisse verfügen, um sich tatsächlich integrieren zu können, bekräftigte Robert Lugar (FPÖ), der gleichzeitig den Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen ablehnte. Letztlich würden Personen, die sich nicht verständigen können, erst recht ausgegrenzt, warnte er vor Parallelgesellschaften. Johannes Gudenus setzte mit der Bemerkung nach, “die SPÖ ist der Totengräber der Bildung”. Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen zum regulären Unterricht zuzulassen, widerspreche der sozialen Gerechtigkeit, da bildungsferne Schichten entstünden.

Regierungsvorlage legt Deutsch als Schulreifekriterium fest

Gemäß Regierungsvorlage (107 d.B.) soll ab kommendem Schuljahr die Deutsch-Kompetenz bei der Schuleinschreibung erhoben werden. Zeigen sich bei einer Schülerin oder einem Schüler keine oder äußerst mangelhafte Deutschkenntnisse, wird sie oder er einer Deutschförderklasse mit 15 Stunden Sprachtraining (Primarstufe) bzw. 20 Stunden (Sekundarstufe) zugewiesen. Dort erfolgt der Unterricht anhand von eigens erstellten Lehrplänen, wobei in einzelnen Bereichen wie Turnen oder Zeichnen ein gemeinsamer Unterricht mit der Regelklasse möglich ist. SchülerInnen mit nur mangelhaften Deutschkenntnissen gelten als schulreif mit außerordentlichem Status und kommen in einen parallel zum Unterricht von Pflichtgegenständen laufenden Deutschförderkurs mit wöchentlich sechs Stunden intensivem Deutschunterricht. Als Durchschnittswert der Teilnehmerzahl werden in der Erklärung zur Gesetzesnovelle 18 SchülerInnen angeführt, mindestens acht müssen es sein. 442 Landeslehrkräfte werden als zusätzliche Ressource angekündigt, ansonsten sind dem Bildungsministerium zufolge keine Mehraufwendungen zu erwarten, da man die Deutschförderklassen mit den bereits im Bundesfinanzrahmen für Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse vorgesehenen Mitteln finanzieren will.

Neue Oberstufe erst ab 2021 verpflichtend einzuführen

Neben den Vorgaben zur schulischen Deutschförderung umfasst das heute gesetzesreif gemachte Schulrechtspaket auch eine verlängerte Frist für die Neuen Oberstufe (NOSt). Christian Schandor (FPÖ) war erfreut, dass mittlere und höhere Schulen nun Zeit bis zum 1. September 2021 erhalten, eine kompetenzbasierte Oberstufe einzurichten. Man wolle damit eine höhere Erfolgsquote erreichen, weil einige rechtliche Detailfragen noch zu klären seien. Unter anderem können im 2012 beschlossenen NOSt-Regelsystem negative Zeugnisnoten durch spätere Semesterprüfungen ausgebessert werden, ein Aufsteigen ist damit nicht automatisch ausgeschlossen. Die semesterweise Lehrplangestaltung und Unterrichtsorganisation sind danach auszurichten.

Durch Unterricht in Modulen erhielten die SchülerInnen mehr Eigenverantwortung und eine bessere Vorbereitung für ein Studium, umriss Christian Kovacevic (SPÖ) die Vorteile der NOSt aus seiner Sicht. Einer weiteren Verschiebung des neuen Oberstufensystems konnte er daher wenig abgewinnen. “Es wird hier ein gutes Projekt künstlich auf die lange Bank geschoben”, vermutete er ideologische Gründe für diese Herangehensweise.

Geldstrafe bei Schulschwänzen schon ab dem 4. Fehltag

Die raschere Sanktionierung von Schulschwänzen ist ein weiterer Punkt im heute beschlossenen Schulrechtspaket. Laut Novelle droht ab dem vierten unentschuldigten Fehltag einer Schülerin oder eines Schülers eine Verwaltungsstrafe von mindestens 110 €, davor wird der/die SchulschwänzerIn verwarnt. Derzeit muss ein fünfstufiges Verfahren mit obligatorischen Beratungen durchlaufen werden, ehe eine Geldstrafe ansteht. Elisabeth Feichtinger (SPÖ) kritisierte an der künftigen Regelung, rasches Strafen bei Schulpflichtverletzungen laufe einem modernen Bildungswesen zuwider, in dem die SchülerInnen in ihrer Laufbahn unterstützt werden sollten. Eine umfassende, intensive Betreuung von SchülerInnen zur Lösung individueller Probleme ist ihrer Ansicht nach nötig, damit die Entwicklung der Kinder nicht an Ursachen scheitere, die zum Schulschwänzen führen. Auch für Claudia Gamon (NEOS)

wäre eine bessere Betreuung von SchülerInnen, die dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben, erforderlich. Dazu brauche es mehr SozialarbeiterInnen an Schulen. Den LehrerInnen diese Aufgabe zuzuteilen, wie das aktuelle Gesetz es vorsehe, sei kein gangbarer Weg.

Abgeordnete Kuss-Bergner (ÖVP) brachte zum Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen einen Abänderungsantrag ein, der Schulschwänzen klar als Verwaltungsübertretung definiert. Bei der Bezirksverwaltung soll demnach angezeigt werden, wenn innerhalb der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht ein über dreitägiges unentschuldigtes Fehlen der Fall ist. Kann die Geldstrafe nicht geleistet werden, ist eine zweiwöchige Freiheitsstrafe vorgesehen.

ÖVP-Mandatar Rosenberger brachte noch einen Abänderungsantrag zur Neuen Oberstufe ein, wonach OberstufenschülerInnen von den Schulen abgemeldet werden, wenn sie dem Unterricht länger als eine Woche bzw. fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr unentschuldigt fernbleiben und keine Entschuldigung binnen einer Woche nachliefern. Beide Abänderungen wurden von der Plenumsmehrheit mit dem Gesetz angenommen.

Feedback für LehrerInnen

Anders als bei der Novelle zur Schulrechtsänderung stimmten bei einem Allparteien-Antrag für ein 360°-Feedbacksystem an Schulen sämtliche Abgeordneten zu. LehrerInnen sollen demnach von Schülerseite Rückmeldungen über den Unterricht erhalten. Ziel der Maßnahme ist die Hebung der Bildungsqualität. Wie das Feedbacksystem an Österreichs Schulen am besten implementiert wird, soll anhand nationaler und internationaler Beispiele geprüft werden.

Ausdrücklich betonten die Abgeordneten in der Debatte, dass es nicht darum gehe, LehrerInnen bloßzustellen. Vielmehr erhielten diese durch ein umfassendes Feedback die Chance, besser zu werden, hob Nico Marchetti (ÖVP) hervor. In anderen Ländern gebe es schon längst derartige Feedback-Systeme. Marchetti und Stephanie Cox (PILZ) machten außerdem darauf aufmerksam, dass es sich beim Vorhaben um eine langjährige Forderung der Schülervertretung handelt. LehrerInnen sollten von allen Seiten Feedback bekommen, betonte Cox. Für sie ist es nun wichtig, dass es tatsächlich gelingt, eine Feedback-Kultur an den Schulen zu etablieren und es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt.

Die Einführung eines Feedback-Systems an Schulen könne nur ein erster Schritt sein, betonte auch FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer. Es müsse in irgendeiner Form Konsequenzen für LehrerInnen geben, die schlechte Leistungen erbringen. Die Feedback-Ergebnisse dürften jedenfalls nicht in Schubladen verschwinden, mahnte er.

Seitens der SPÖ zeigte sich Sonja Hammerschmid erfreut über “den Sinneswandel” der ÖVP. Die Weichen für die Einführung eines Feedback-Systems seien bereits mit dem letzten Bildungsreformpaket gestellt worden, hob sie hervor, damals allerdings nur als Kannbestimmung, weil sich die ÖVP gegen eine Mussbestimmung ausgesprochen habe. Hammerschmid hält Lehrer-Feedback – durch SchülerInnen und KollegInnen – gerade auch in Zusammenhang mit dem erfolgten Ausbau der Schulautonomie für wichtig: Diese habe große Freiheiten bei der Auswahl didaktischer Methoden und mehr Verantwortung für die SchuldirektorInnen gebracht.

NEOS-Klubobmann Matthias Strolz erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits 2016 einen Antrag zum Thema Lehrer-Feedback eingebracht hat. Die Initiative habe damals ihren Ausgang bei einem Bürgerforum genommen. Die nunmehrige Umsetzung ist für ihn ein Zeichen dafür, dass sich Engagement von BürgerInnen auszahlt.

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